Jagdgenossenschaft Ockfen

Bekanntmachung

Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Ockfen (Feldjacht) hat am 06. Juni 2002 beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung nicht auszuzahlen, sondern für den Ausbau von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Ockfen zu verwenden. Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Nach § 10 Bundesjagdgesetz kann jedoch jeder einzelne Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteiles am Reinerlös verlangen. Dieser Anspruch erlischt einen Monat nach Veröffentlichung dieses Beschlusses.

Ockfen, den 07. Juni 2002 Jagdgenossenschaft Ockfen gez. Leo Steinmetz, Jagdvorsteher