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März |
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März 2006 |
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Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Ockfen für das Haushaltsjahr 2006 |
Die Zeit der Vakanz ist vorbei. Einführung von Pastor Leick am 02. April |
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für das Haushaltsjahr 2006 |
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für das Haushaltsjahr 2006 |
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in d.F.v. 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GVBI. S. 98), am 18.01.2006 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 13.03.2006 hiermit bekannt gemacht wird: |
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 372.500 € in der Ausgabe auf 523.580 € Fehlbedarf 151.080 € im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf108.600 € in der Ausgabe auf 108.600 € festgesetzt. |
§ 2 Es werden festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite48.280 € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf0 € |
§ 3 Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)320 v. H. b) für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B)320 v. H. 2. Gewerbesteuer 352 v. H. 3. Hundesteuer für den ersten Hund 48 € für den zweiten Hund 84 € für jeden weiteren Hund108 € |
§ 4 Die kommunalen Abgaben einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages nach §§ 2 bzw. 12 des Kommunalabgabengesetzes werden wie folgt festgesetzt: 1. Friedhofsgebühren siehe Anlage Nr. 1 2. Fremdenverkehrsbeitrag 100 v. H. Anlage zu § 4 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen und -anlagen nach der Gebührensatzung der Ortsgemeinde Ockfen 1. Überlassung einer Reihengrabstätte/ Urnen-Reihengrabstätte Reihengrabstätte a) für Bürger der Ortsgemeinde400 € b) für Auswärtige 600 € Urnen-Reihengrabstätte a) für Bürger der Ortsgemeinde450 € b) für Auswärtige 650 € 2. Überlassung oder Wiedererwerb einer Familiengrabstätte a) Einzelgrab aa) für Bürger der Ortgemeinde600 € ab) für Auswärtige 800 € b) jede weitere Grabstelle ba) für Bürger der Ortsgemeinde600 € bb) für Auswärtige 800 € 3. Überlassung oder Wiedererwerb einer Urnen-Familiengrabstätte a) für Bürger der Ortgemeinde650 € b) für Auswärtige850 € jede weitere Grabstätte a) für Bürger der Ortsgemeinde650 € b) für Auswärtige850 € Bei Verlängerung des Nutzungsrechts auf einen kürzeren Zeitraum als 30 Jahre wird pro Jahr 1/30 des Gebührensatzes erhoben. 4. Grabherstellung a) Leichenbeisetzung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr80 € ab dem vollendeten 5. Lebensjahr500 € b) Urnenbeisetzung für Bürger der Ortsgemeinde200 € für Auswärtige300 € Sonn- und Feiertagszuschläge werden nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen erhoben. 5. Ausgrabungen und Umbettungen Gebühren werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes erhoben. 6. Benutzung von Leichenhallen a) Aufbewahrung einer Leiche für Bürger der Ortsgemeinde80 € b) Aufbewahrung einer Urne für Bürger der Ortsgemeinde70 € c) Auswärtige Leiche und Urne140 € Im Übrigen wird auf die Regelungen der Gebührensatzung verwiesen. nachrichtlich: Von dem eingeplanten Kreditbetrag i. H. v. 48.280 ¤ wurde gem. § 95 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ein Teilbetrag i. H. v. 2.200 € aufsichtsbehördlich genehmigt. Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.04. bis 21.04.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schloßberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 45, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr öffentlich aus. |
Ockfen, den
28.03.2006 Ortsgemeinde Ockfen gez. Steinmetz, Ortsbürgermeister |
Haushaltssatzung als PDF Datei |
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Die Zeit der Vakanz ist vorbei |
Seit
dem Abschied von Pastor Nickels am 31.08.2005 –Ruhestand-
lebte unsere Pfarreiengemeinschaft, Beurig, Irsch, Ockfen-Schoden
in der Vakanz. Nun, nach 5 Monaten, ist diese Zeit vorbei. Bischof
Dr. Reinhard Marx hat zum 1.Februar 2006 unseren bisherigen
Pfarrverwalter, Pastor Peter Leick, zum neuen Pfarrer der
Pfarreien Saarburg-Beurig St. Marien, Irsch St. Gerwasius und
Protasius und Ockfen St. Valentin mit der Filiale St. Paulus und
Maria Magdalena (Schoden) ernannt. Dechant Klaus Feid wird Pastor Leick in St. Valentin Ockfen am Sonntag, den 2. April um 9.00 Uhr einführen. Die Vorstellung in Schoden findet am Samstag, den8. April um 17.00 Uhr statt. Die Einführung in St. Gerwasius und Protasius Irsch findet am Samstag, den 25 März um 18.00 Uhr und in St. Marien Saarburg-Beurig am Sonntag, dem 26. März um 10.30 Uhr statt. In einem kurzen Lebenslauf stellt sich Pastor Peter Leick wie folgt vor: |
Im Juni 1965 wurde ich in Merzig geboren. Meine Kindheit und
Jugend verbrachte ich mit meinen Eltern und meinen beiden Brüdern
in Perl an der Obermosel. Nach dem Besuch der Haupt- und
Handelsschule schloss sich eine Berufsausbildung als Groß-
und Außenhandelskaufmann an. Anschließend besuchte ich
die Fachoberschule für Wirtschaft in Dillingen. Nach dem
Erwerb der Fachhochschulreife entschloss ich mich, das Abitur
nachzuholen. Dazu verließ ich mein Heimatdorf Perl und ging
für drei Jahre nach Neuss. 1988 erfolgte der Eintritt in das
Bischöfliche Priesterseminar in Trier. Nach der Weihe zum
Diakon 1994 folgte der erste pastorale Einsatz in den Gemeinden
Lauterbach, Dorf im Warndt, Schwarzenholz und Reisbach -alle im
Saarland gelegen. 1995 empfing ich die Priesterweihe und war 4
Jahre in der Pfarrgemeinde St. Michael in Wemmetsweiler (bei
Merchweiler im Kreis Neunkirchen) als Kaplan tätig. Hier habe
ich die ersten Gehversuch in der Seelsorge unternommen und viele
Erfahrungen gesammelt. 1999 erfolgte die Ernennung zum Vikar, die
mich nach Hostenbach und Schaffhausen (Gemeinde Wadgassen) führte.
Im September 2001 wurde ich schließlich zum Pfarrer von
Saarburg, Litdorf-Rehlingen und Mannebach ernannt. Seit September
des vergangenen Jahres bestellte mich die Personalabteilung des
Bistums Trier zum Pfarrverwalter von Beurig, Irsch und Ockfen mit
Schoden. Wie Sie alle aus dem letzten Pfarrbrief ersehen konnten,
ernannte mich unser Bischof zum 01. Februar 2006 zum Pfarrer der
genannten Pfarrgemeinden, St. Marien, St. Gervasius und Protasius
und St. Valentin mit St. Paulus und Maria Magdalena. In den nächsten Jahren werden auf unserer Bistum und unsere Pfarreien viele Veränderungen zukommen. Ich wünsche uns allen, dass wir gemeinsam Wege finden, die unsere neue Einheit stärkt und weiterführt. |
Ihnen alles Gute und Gottes Segen |
Ihr Peter Leick |
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