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März 2006

Archiv 2006

Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Ockfen für das Haushaltsjahr 2006

Die Zeit der Vakanz ist vorbei. Einführung von Pastor Leick am 02. April

 

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für das Haushaltsjahr 2006

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für das Haushaltsjahr 2006
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in d.F.v. 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GVBI. S. 98), am 18.01.2006 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 13.03.2006 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf     372.500 €
in der Ausgabe auf       523.580 €
Fehlbedarf                    151.080 €
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf108.600 €
in der Ausgabe auf       108.600 €
festgesetzt.
 
§ 2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite48.280 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf0 €
 
§ 3
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)320 v. H.
b) für die bebauten und unbebauten Grundstücke
(Grundsteuer B)320 v. H.
2. Gewerbesteuer      352 v. H.
3. Hundesteuer
für den ersten Hund              48 €
für den zweiten Hund           84 €
für jeden weiteren Hund108 €
 
§ 4
Die kommunalen Abgaben einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages nach §§ 2 bzw. 12 des Kommunalabgabengesetzes werden wie folgt festgesetzt:
1. Friedhofsgebühren siehe Anlage Nr. 1
2. Fremdenverkehrsbeitrag 100 v. H.

Anlage zu § 4 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen
Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen und -anlagen nach der Gebührensatzung der Ortsgemeinde Ockfen

1. Überlassung einer Reihengrabstätte/ Urnen-Reihengrabstätte
Reihengrabstätte
a) für Bürger der Ortsgemeinde400 €
b) für Auswärtige                           600 €
Urnen-Reihengrabstätte
a) für Bürger der Ortsgemeinde450 €
b) für Auswärtige                           650 €

2. Überlassung oder Wiedererwerb einer Familiengrabstätte
a) Einzelgrab
aa) für Bürger der Ortgemeinde600 €
ab) für Auswärtige                         800 €
b) jede weitere Grabstelle
ba) für Bürger der Ortsgemeinde600 €
bb) für Auswärtige                           800 €

3. Überlassung oder Wiedererwerb einer Urnen-Familiengrabstätte
a) für Bürger der Ortgemeinde650 €
b) für Auswärtige850 €
jede weitere Grabstätte
a) für Bürger der Ortsgemeinde650 €
b) für Auswärtige850 €
Bei Verlängerung des Nutzungsrechts auf einen kürzeren Zeitraum als 30 Jahre wird pro Jahr 1/30 des Gebührensatzes erhoben.

4. Grabherstellung
a) Leichenbeisetzung
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr80 €
ab dem vollendeten 5. Lebensjahr500 €
b) Urnenbeisetzung
für Bürger der Ortsgemeinde200 €
für Auswärtige300 €
Sonn- und Feiertagszuschläge werden nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen erhoben.

5. Ausgrabungen und Umbettungen
Gebühren werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes erhoben.

6. Benutzung von Leichenhallen
a) Aufbewahrung einer Leiche für Bürger der Ortsgemeinde80 €
b) Aufbewahrung einer Urne für Bürger der Ortsgemeinde70 €
c) Auswärtige Leiche und Urne140 €
Im Übrigen wird auf die Regelungen der Gebührensatzung verwiesen.

nachrichtlich:
Von dem eingeplanten Kreditbetrag i. H. v. 48.280 ¤ wurde gem. § 95 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ein Teilbetrag i. H. v. 2.200 € aufsichtsbehördlich genehmigt.
Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.04. bis 21.04.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schloßberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 45, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr öffentlich aus.
Ockfen, den 28.03.2006
Ortsgemeinde Ockfen
gez. Steinmetz, Ortsbürgermeister
Haushaltssatzung als PDF Datei
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Die Zeit der Vakanz ist vorbei
 Seit dem Abschied von Pastor Nickels am 31.08.2005 –Ruhestand- lebte unsere Pfarreiengemeinschaft, Beurig, Irsch, Ockfen-Schoden in der Vakanz. Nun, nach 5 Monaten, ist diese Zeit vorbei. Bischof Dr. Reinhard Marx hat zum 1.Februar 2006 unseren bisherigen Pfarrverwalter, Pastor Peter Leick, zum neuen Pfarrer der Pfarreien Saarburg-Beurig St. Marien, Irsch St. Gerwasius und Protasius und Ockfen St. Valentin mit der Filiale St. Paulus und Maria Magdalena (Schoden) ernannt.
Dechant Klaus Feid wird Pastor Leick in St. Valentin Ockfen am Sonntag, den 2. April um 9.00 Uhr einführen. Die Vorstellung in Schoden findet am Samstag, den8. April um 17.00 Uhr statt.
Die Einführung in St. Gerwasius und Protasius Irsch findet am Samstag, den 25 März um 18.00 Uhr und in St. Marien Saarburg-Beurig am Sonntag, dem 26. März um 10.30 Uhr statt.

In einem kurzen Lebenslauf stellt sich Pastor Peter Leick wie folgt vor:
Im Juni 1965 wurde ich in Merzig geboren. Meine Kindheit und Jugend verbrachte ich mit meinen Eltern und meinen beiden Brüdern in Perl an der Obermosel. Nach dem Besuch der Haupt- und Handelsschule schloss sich eine Berufsausbildung als Groß- und Außenhandelskaufmann an. Anschließend besuchte ich die Fachoberschule für Wirtschaft in Dillingen. Nach dem Erwerb der Fachhochschulreife entschloss ich mich, das Abitur nachzuholen. Dazu verließ ich mein Heimatdorf Perl und ging für drei Jahre nach Neuss. 1988 erfolgte der Eintritt in das Bischöfliche Priesterseminar in Trier. Nach der Weihe zum Diakon 1994 folgte der erste pastorale Einsatz in den Gemeinden Lauterbach, Dorf im Warndt, Schwarzenholz und Reisbach -alle im Saarland gelegen. 1995 empfing ich die Priesterweihe und war 4 Jahre in der Pfarrgemeinde St. Michael in Wemmetsweiler (bei Merchweiler im Kreis Neunkirchen) als Kaplan tätig. Hier habe ich die ersten Gehversuch in der Seelsorge unternommen und viele Erfahrungen gesammelt. 1999 erfolgte die Ernennung zum Vikar, die mich nach Hostenbach und Schaffhausen (Gemeinde Wadgassen) führte. Im September 2001 wurde ich schließlich zum Pfarrer von Saarburg, Litdorf-Rehlingen und Mannebach ernannt. Seit September des vergangenen Jahres bestellte mich die Personalabteilung des Bistums Trier zum Pfarrverwalter von Beurig, Irsch und Ockfen mit Schoden. Wie Sie alle aus dem letzten Pfarrbrief ersehen konnten, ernannte mich unser Bischof zum 01. Februar 2006 zum Pfarrer der genannten Pfarrgemeinden, St. Marien, St. Gervasius und Protasius und St. Valentin mit St. Paulus und Maria Magdalena.
In den nächsten Jahren werden auf unserer Bistum und unsere Pfarreien viele Veränderungen zukommen. Ich wünsche uns allen, dass wir gemeinsam Wege finden, die unsere neue Einheit stärkt und weiterführt.
Ihnen alles Gute und Gottes Segen 
Ihr Peter Leick 
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