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Weihnachts- und Neujahrsgrüße der Ortsgemeinde Ockfen

Konzert im Advent in der Pfarrkirche St. Valentin Ockfen

Bekanntmachung über die vorbereitende Untersuchung zur Ortskernsanierung Ockfen


Weihnachts- und Neujahrsgrüße der Ortsgemeinde Ockfen

Liebe Ockfener Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es sind nun nur noch wenige Tage, bis das Jahr 2014 zu Ende geht, und es gilt, einmal innezuhalten und zurück zu schauen, was das vergangene Jahr gebracht hat.
Wir haben die Fußballweltmeisterschaft gewonnen, der Ortsgemeinderat wurde neu gewählt, verschiedene neue Feste wurden entwickelt, und ich wurde zum Ortsbürgermeister gewählt. Aber es gab auch Sorgen und Probleme, die jeder für sich selbst mitnimmt. Zu den Sorgen der Ortsgemeinde gehört, dass wir chronisch leere Kassen haben, und dass wir immer wieder neue Ideen finden müssen, um Projekte umzusetzen. Auch im neuen Jahr werden uns diese Probleme begleiten, trotzdem denke ich aber, dass wir auf einem guten Weg sind. Mittlerweile wurden viele neue Ideen und Projekte angeschoben, wie zum Beispiel ein bevorstehendes Ortskern-Sanierungsgebiet oder ein Radweg zwischen Ortseingang und Saar. Viele weitere Maßnahmen sind in der Entwicklung. Gerade für den Bereich der Ortskern-Sanierung ist es für unseren Ort sehr wichtig, hier in den nächsten Jahren einige Projekte anzustoßen, denn es gilt, unser Dorf lebenswert zu erhalten. Dafür werbe ich um jede Unterstützung.
Am Jahresende gilt es aber auch, Danke zu sagen. Danke an alle, die zum Wohle der Allgemeinheit sich in unserer Ortsgemeinde eingesetzt haben - sei es durch die Pflege von Anlagen oder Beeten, sei es durch die Mitarbeit in den verschiedenen Vereinen, die tagtäglich durch ihr Wirken in unserer Ortsgemeinde ihren Beitrag leisten oder sei es auch durch Anwohner, die ihr Anwesen für gemeindliche Veranstaltungen zur Verfügung stellen. Insbesondere möchte ich dieses Jahr ganz herzlich den Bewohnern des Lebenshilfe Wohnheims Ockfen und der Lebenshilfe Trier-Saarburg e.V. danken. Sie haben hier ihr Anwesen für den Herbstmarkt und den Weihnachtsmarkt zur Verfügung gestellt. Während andernorts über Inklusion geredet wird, wird sie in Ockfen längst gelebt.
Somit wünsche ich Ihnen allen, Ihren Familien und Ihren Freunden ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start im neuen Jahr. Mögen alle Ihre Wünsche und Träume in Erfüllung gehen. Johann Wolfgang von Goethe sagte einmal: "Was immer du tun kannst oder wovon du träumst - fange es an. In der Kühnheit liegt Genie, Macht und Magie."
Als kleines Dankeschön möchte ich alle Dorfbewohner dieses Jahr zu einem kleinen Bürgerempfang am Freitag, 2. Januar, um 19 Uhr ins Jugend- und Bürgerhaus Ockfen einladen. Dann möchte ich gerne bei guten Gesprächen und vielen neuen Ideen mit Ihnen auf ein frohes neues Jahr anstoßen.

Ihr Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister

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Konzert im Advent in der Pfarrkirche St. Valentin Ockfen

Susanne Klein / 11-12-2014

Am 07.12.2014 fand das schon fast zur Tradition gewordene Konzert der Chöre aus Ockfen und Beurig und des Musikvereins Ockfen statt.

In der festlich geschmückten Kirche St. Valentin verstanden es die SängerInnen und MusikerInnen, ihre Gäste mit adventlicher Musik aus verschiedenen Jahrhunderten in eine vorweihnachtliche Stimmung zu bringen. Entgegengesetzt der üblichen Kaufhaus- und Weihnachtsmannromantik lud die dargebrachte Musik zu einer ruhigen Besinnlichkeit ein, die in ein frohes Erwarten des kommenden Weihnachtsfestes einmündete. Dazu trugen auch die kurzen Textpassagen bei, die den Sinn des Advents, das Warten auf den kommenden Erlöser in Gestalt eines Kindes, verdeutlichten.

Unter der Leitung von Jörg Thomas brachten die Chöre aus Ockfen und Beurig Lieder von Johann Sebastian Bach, Wolfgang Amadeus Mozart, Josef von Wöss, Camille Saint-Saens, Norbert Schmid, Hella Heizmann, Audrey Snyder, H. Hassler und Max Eham zu Gehör. Der Musikverein Ockfen konnte unter der Leitung von Wolfgang Grün mit Werken von Johan de Nijs, Ted Huggens, Andrew Lloyd Webber, Ted Parson und Johann Sebastian Bach die Zuhörer bezaubern.

Gemeinsam verstanden es dann alle SängerInnen und MusikerInnen, einen Bogen von Johann Sebastian Bachs Kantate „Wohl mir, dass ich Jesum habe“ zum Spiritual „Freedom“ von Ted Parson zu spannen.

Als Überraschungsgast konnte der Tenor Thomas Kiessling begrüßt werden, der mit Gospels und Spirituals eindrucksvoll begeisterte und dem Konzert so das musikalische I-Tüpfelchen aufzusetzen vermochte.

Kaplan Jonas Weller bedankte sich bei allen beteiligten SängerInnen und MusikerInnen für ihr Engagement und auch beim Publikum für das entgegengebrachte Interesse. Nach seinem priesterlichen Segen stimmten alle Anwesenden mit den Musikern und Sängern in das Adventslied „O Heiland reiß die Himmel auf“ ein.

Die Begeisterung des Publikums drückte sich in lang anhaltendem Applaus aus. Auch die Einladung zum gemütlichen Beisammensein im Pfarrhaus Ockfen im Anschluss an das Konzert nahmen viele Besucher und die meisten Mitwirkenden wahr.

Bild: Günter Kleutsch

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Bekanntmachung über die vorbereitende Untersuchung zur Ortskernsanierung Ockfen

Bekanntmachung des Beschlusses des Ortsgemeinderates Ockfen über den Beginn „vorbereitender Untersuchungen“ nach § 141 Abs. 3 BauGB für das Gebiet „Ortskern Ockfen“


Der Ortsgemeinderat Ockfen hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB beschossen. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen eingeleitet werden, da nach den ersten Erkundungen in dem abgegrenzten Untersuchungsgebiet offensichtliche städtebauliche Missstände im Sinn des § 136 BauGB vorliegen. Diese Missstände sollen mit den vorbereitenden Untersuchungen festgestellt und mit dem Rechtsmittel des besonderen Städtebaurechts beseitigt werden. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns, die Behebung struktureller und funktionaler Mängel und die Unterstützung von privaten Investitionen bestimmt.
Das Untersuchungsgebiet wurde gemäß dem nachstehenden Lageplan umgrenzt und ist Bestandteil des Beschlusses für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen.
Der Lageplan wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, Zimmer 83 in der Zeit vom 5. Januar bis einschließlich 13. Januar 2015 ausgelegt und kann dort während der Sprechzeiten der Verwaltung (montags bis donnerstags 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16 bis 18 Uhr, freitags von 8.30 bis 12 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen.
Danach sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte wie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verpflichtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden.

Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihnen selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1-3 der Zivilprozessordung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz der Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Wurden die Daten von einem Beauftragten der Ortsgemeinde erhoben, dürfen sie nur an die Ortsgemeinde weitergegeben werden. Die Ortsgemeinde darf die Daten an andere Beauftragte im Sinne der § 157 BauGB sowie an die höhere Verwaltungsbehörde weitergeben, soweit dies zu Zwecken der Sanierung erforderlich ist. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind die Daten zu löschen. Soweit die erhobenen Daten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Finanzbehörden weitergegeben werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen nicht gleichbedeutend ist mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Dies bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass mit dieser Bekanntmachung § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden ist. Danach hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Ortsgemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Sanierung durch das Vorhaben unmöglich oder wesentlich erschwert werden würde. Wird keine Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, wird auf Antrag der Ortsgemeinde anstelle der Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit eine vorläufige Untersagung innerhalb einer durch Landesrecht festgeletzten Frist ausgesprochen. Die vorläufige Untersagung steht der Zurückstellung gleich.
Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen hat die Ortsgemeinde Ockfen das Planungsbüro Hubert L. Deubert, Kleine Wust 16, 67280 Quirnheim, Tel. 06359/801680 beauftragt.

Ockfen, 10.12.2014

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister

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