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Kirchenchor auf Schusters Rappen unterwegs

Widmung von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Ockfen für den öffentlichen Straßenverkehr


Kirchenchor auf Schusters Rappen unterwegs

Susanne Klein / 15.08.2017


Am Samstag, 12.08.2017, trafen sich 22 SängerInnen, inaktive Mitglieder des KCO und ihre Gäste am Bürgerhaus, um eine Wanderung „um Ockfen“ zu starten. Leider hatte Petrus sein Versprechen, gutes Wetter zu bestellen, nicht wahr gemacht (oder vergessen?), nichtsdestotrotz machte sich die Gruppe in entsprechender Regenkleidung und ausgestattet mit Regenschirmen auf den Weg durch die Weinberge und an der Domäne vorbei mit dem Etappenziel: Bismarcktürmchen. Unterwegs begleitete uns Reinhold Hierlmeier und erzählte von den erdgeschichtlichen Umwälzungen, denen der Ockfener Bann unterworfen war (und auch immer noch unterworfen ist). Am Bismarcktürmchen fand sich auf wundervolle Weise ein Auto vor, bestückt mit Sekt und Brioche; allen teilnehmenden Wanderern mundete das kleine französische Frühstück. Nachdem Herr Hierlmeier noch weitere interessante Aspekte zu der landschaftlichen Gestaltung durch Erosion, Fluss-Umbettungen u.v.m. erzählt hatte, ging die Wanderung Richtung Schodener Berg weiter. Und – o Wunder – der Regen ließ nach, so dass die Gruppe nun frohen Mutes sich rechter Hand zurück Richtung Ockfen bewegte. Das nächste Etappenziel hieß nämlich Heppenstein. Alle waren von der sich den Augen darbietenden Fernsicht (auch der Wetterbesserung geschuldet) überwältigt, so dass die Teilnehmer durch einen nahenden „Waldschrat“ überrascht wurden. Grün gewandet, mit Blättern behangen, grüne zottelige Haare – erst auf den zweiten Blick konnte im Waldschrat Gerhard Klein ausgemacht werden. Und er hatte natürlich etwas für Herz und Magen dabei: Flieten, Obstler und Pfirsichlikör. Es schmeckte vorzüglich, zumal es für alle Teilnehmer eine wahre Überraschung war.


Frisch gestärkt konnte die Gruppe nun den geologischen Ausführungen zur Erdgeschichte von Herrn Hierlmeier folgen. Danach wanderten die Teilnehmer unterhalb des Bocksteins weiter Richtung Hinter Dollbüsch. Der Weg war zwar nur für geübte Wanderer zu gehen, trotzdem kamen Alle heil auf dem Weg in Richtung Angelweiher an. Am Angelweiher brannte schon ein Grillfeuer, von Günter Kleutsch fachmännisch entzündet und unterhalten. Doch zuvor konnten die Teilnehmer sich noch an Kaffee und Kuchen gütlich tun. Rasch waren Schwenker aufgelegt und dank des exzellenten Feuers auch bald „durch“, so dass zu Tisch gebeten werden konnte. Die Damen des Vorstandes hatten noch verschiedene Salate zubereitet. Kaplan Jonas Weller – noch der Präses des Kirchenchores – kam just passend zum Essen zur Gruppe dazu. Es wurde viel erzählt und gelacht und gesungen. Gegen 20.00 Uhr löste sich die Gesellschaft peu à peu auf. Der verbliebene Vorstand räumte noch gemeinsam auf und dann – kam der Dirigent Jörg Thomas doch noch zum Angelweiher. Rasch wurde auch ihm noch aufgetischt. Dann gingen/fuhren alle müde, aber auch froh und gut gelaunt nach Hause. Fazit: Trotz des anfänglichen Regens eine gelungene Wanderschaft, eine tolle Gemeinschaft sowie „gudd gess un getrunk“.

Bilder: Günter Kleutsch

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Widmung von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Ockfen für den öffentlichen Straßenverkehr


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Ockfen hat am 06.07.2017 beschlossen, dass folgende Verkehrsanlagen gemäß § 36 I des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden:
- „Kirchstraße“ von Abzweigung Hauptstraße bis Ende Parz. 75/2 (Wege-Parzelle Nr. 81/1 im Flur 6 teilweise)
- „Wallstraße“ (Wege-Parzelle 235/4 im Flur 6)
- „Klosterstraße“ (Wege-Parzelle 244/1 im Flur 6)
- „Im Cordel" - Teilstück von Abzweigung Hauptstraße bis Einmündung Klosterstraße (Wege-Parzelle 149/7 im Flur 6 teilweise)
- Verbindungsweg zwischen „Wallstraße“ und „Kirchstraße“
(„Wand“ - Wege-Parzelle 221/6 im Flur 6)
Die Verkehrsanlagen erhalten gemäß § 3 Ziffer 3 a LStrG die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße. Die Lage ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Die Widmungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 31 oder 30, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter
www.vg-saarburg.de aufgeführt sind. Die Frist wird auch durch Einlegung bei dem Kreisrechtsausschuss Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gewahrt. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Kreisrechtsausschuss eingegangen ist. Der Widerspruch ist zu richten gegen die Ortsgemeinde Ockfen, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg.
Saarburg, 14.08.2017
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister



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