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2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen / PDF

Kirchenchor „Cäcilia“ Ockfen unterwegs


2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Bekanntmachung
der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Ortsgemeinde Ockfen vom 10.10.2011
Der Ortsgemeinderat Ockfen hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. April 2009 (GVBl. S. 162) i. V. m. den §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes für Rheinland-Pfalz (BestG) vom 04.03.1983 (GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 15.09.2009 (GVBl. S. 333) in seinen Sitzungen am 24.08.2011 und 14.09.2011 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Präambel
Soweit in dieser Satzung Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, ist darunter auch die jeweils weibliche Form zu verstehen. Zur Gewährleistung der besseren Lesbarkeit der Satzung wurde darauf verzichtet, in jedem Einzelfall beide Formen in den Text aufzunehmen.
Artikel 1
Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Ortsgemeinde Ockfen vom 05.09.1986 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 20.11.2009 wird wie folgt geändert:
§ 18 „Grabmale“ wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
„d) Grabstätten in einem Rasengrabfeld (nur stehende Grabmale):
Urnenreihengrab:
Höhe:40 - 60 cm
Breite: 40 cm
Familienurnengrabstätte:
Höhe: 40 - 60 cm
Breite: 60 cm
Reihengrab:
Höhe: 40 - 60 cm
Breite: 40 cm
Familiengrab:
Höhe: 40 - 60 cm
Breite: 60 cm
Sockel einheitlich für alle Einzelgräber:
Breite: 50 cm
Tiefe: 20 cm
Sockel einheitlich für alle Familiengräber:
Breite: 100 cm
Tiefe: 20 cm
Grabeinfassungen sind in ihrer Gestaltung und Bearbeitung dem Grabmal anzupassen und dürfen die Höhe von 0,15 m nicht überschreiten.
Die Abmessungen betragen:
a) Reihengrabstätten für Verstorbene bis zu 5 Jahren:
1,20 m x 0,60 m
b) Reihengrabstätten für Verstorbene über 5 Jahren:
2,10 m x 0,90 m
c) Familiengrabstätten
- bei einstelligen Gräbern
2,10 m x 0,90 m
- bei zwei- mehrstelligen Gräbern:
in der Breite jeweils zusätzlich 0,90 m
d) Urnenreihengräbern
0,50 m x 1,00 m
e) Urnenwahlgräber
1,00 m x 1,00 m“
Grabmale die eine Verunstaltung des Friedhofes bewirken würden oder Friedhofsbesucher in ihrer Andacht stören könnten, dürfen nicht aufgestellt werden.“
Abs. 2 wird wie folgt geändert:
„Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen ist der Verwaltung anzuzeigen. Der nach dieser Satzung Verantwortliche/Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die in § 18 festgesetzten Maße einzuhalten.“
Abs. 3 wird wie folgt geändert:
„Entspricht das Grabmal nicht den Anforderungen des § 18 kann die Ortsgemeinde die Beseitigung bzw. Änderung des Grabmales innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist verlangen. Kommt der Verpflichtete der Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das abgeräumte Grabmal/Teile davon 3 Monate aufzubewahren. § 21 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend.“
Abs. 4 wird wie folgt geändert:
„Provisorische Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln zulässig.“
Absätze 5, 6 und 7 entfallen.
§ 22 wird wie folgt ergänzt:
„(7) Die Rasengrabfelder werden von der Ortsgemeinde mit Rasen bepflanzt und für die Dauer der Ruhezeit/Nutzungszeit unterhalten. Dies umfasst:
a) Herrichten des Grabes und Nacharbeiten infolge Setzungen (Auffüllen der Grabfläche, Raseneinsaat)
b) Pflege der Rasenfläche (Mähen, Aufnehmen, Entsorgen des Schnittgutes, Nacharbeiten Rasenpflege - Düngen, Vertikutieren)
c) Kosten für Pflegemittel (Saatgut, Dünger, etc.)
d) Abräumen (Grabmal) nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit.
8) Das Bepflanzen der Grabstellen mit Blumen sowie das Aufstellen von Blumenschmuck und Grablampen etc. im Bereich der Rasengrabstätten ist nicht erlaubt. Bei einem Verstoß hiergegen ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, den Blumenschmuck und/oder Grablampen etc. entfernen zu lassen.“
§ 27 wird wie folgt ergänzt:
„13. Rasengrabfelder bepflanzt etc. (§ 22 Abs. 8).“
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Ockfen, 10.10.2011
Ortsgemeinde Ockfen
gez. Leo Steinmetz, Ortsbürgermeister


Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder diese Verletzung geltend machen.
Ockfen, 10.10.2011
Ortsgemeinde Ockfen
gez. Leo Steinmetz, Ortsbürgermeister

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Kirchenchor „Cäcilia“ Ockfen unterwegs

Susanne Klein (07.10.2011)

 

Vom 30.09.2011 bis 03.10.2011 befand sich der Kirchenchor Ockfen mit dem Chorleiter Herrn Jörg Thomas und 25 SängerInnen, der Fan-Gemeinde sowie Herrn Pastor Peter Leick auf großer Fahrt nach St. Valentin in Österreich.

Nach einem herzhaften Sektfrühstück führte uns die Reiseroute über Heilbronn und Regensburg nach Passau. Hier überraschten wir Sr. Friderike mit einem spontanen Besuch im Kloster Donauhof. Die Freude darüber war beiderseits groß. Nach einer kleinen Stärkung ging es dann weiter über Linz nach St. Valentin. Der lange Reisetag wurde mit einem gemeinsamen Abendessen, einigen Liedern und einigen Gläsern „Sturm“ oder „Gespritzter“ abgerundet. Hier erwartete uns die zweite Überraschung: Aus Matrei am Brenner stieß eine Abordnung von vier Personen und aus Bad Aibling zwei Personen zu uns (ehemalige Chormitglieder und Verwandte). Auch hier war die Überraschung gelungen, und ausgelassen verbrachten wir gemeinsam die nächsten beiden Tage.

Am zweiten Tag stand die Besichtung des Stifts Melk auf der Agenda. Eine Führung brachte uns die Highlights des Stifts näher, aber es blieb auch noch Zeit, das riesige Gelände auf eigene Faust zu erkunden. Schon um 14.00 Uhr erwartete uns ein weiterer Höhepunkt: eine Donauschifffahrt durch die Wachau. Doch nur eine aufregende Anreise zur Schiffsanlegestelle mit einer Bimmelbahn brachte uns in den Genuss, die Wachau kennen zu lernen, denn ohne den spontanen Einsatz des Bimmelbahnschaffners hätten wir das Ausflugsschiff nicht mehr erreicht. Nachdem so unser Adrenalinspiegel sich auf hohem Level befand, war die gemütliche Schifffahrt geradezu entspannend, denn die Wachau zeigte sich von schönster, spätsommerlicher Seite. Am Abend fand eine Chorprobe in der Kirche zum Hl. Valentin in St. Valentin statt, um uns auf den eigentlichen Grund unserer Reise vorzubereiten. Denn am Sonntag hatten wir die Ehre, den Erntedankgottesdienst der Pfarrei St. Valentin musikalisch mit zu gestalten. Das Erlebnis dieses Gottesdienstes in festlich geschmückter Kirche mit Erntekrone und Erntedankgaben sowie einem voll besetzten Gotteshaus wird uns in bester Erinnerung bleiben. Nachmittags stand dann eine Besichtigung mit Führung der Stadt Linz auf dem Programm. Der Abend klang wieder in gemeinsamer Runde, zu der sich auch der Dechant der Pfarrei St. Valentin gesellte, aus.

Am Montag machten wir uns dann wieder auf den Heimweg; im Gepäck die Erinnerungen an eine schöne Fahrt bei sommerlichen Temperaturen, an den beeindruckenden Gottesdienst in St. Valentin, an die gemeinsam verbrachte Zeit; im Gepäck auch ein Riesen-Gewinn, eine Bereicherung für die Chorgemeinschaft. Deshalb bedanken wir uns bei allen, die diese Reise ermöglicht haben: bei den Projektchormitgliedern für die gesangliche Unterstützung, bei Herrn Thomas für die Auswahl und Einstudierung des Liedgutes, bei Herrn Pastor Leick für seinen pastoralen Beistand während der Fahrt und einfach dafür, dass er sich überhaupt Zeit nehmen konnte, bei der Fan-Gemeinde für die moralische Unterstützung und beim Orga-Team für die Organisation der Reise, für das Frühstück, für die – ausführlich – genutzten Liedermappen.

Bilder: Günter Kleutsch / Bilder von der Chorfahrt

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