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Einstiger Ortsbürgermeister Leo Steinmetz gestorben

Wer soll neue Weinbergmauern bezahlen?

Änderung der Hauptsatzung 2018

Bekanntmachung - Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung


Einstiger Ortsbürgermeister Leo Steinmetz gestorben

TV 13.03.2018

Leo Steinmetz war 30 Jahre lang im Ortsgemeinderat von Ockfen aktiv. Zehn Jahre davon – von 2004 bis 2014 – war er Ortsbürgermeister. Nun ist er im Alter von 62 Jahren gestorben.

Auch im Saarburger Verbandsgemeinderat und zugehörigen Ausschüssen arbeitete Steinmetz von 1999 bis 2014 als Mitglied mit. Für seine kommunalpolitische Tätigkeit wurde er 2004 mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Der Ockfener, der als Beamter beim Katasteramt in Saarburg und in Trier tätig war, galt als verlässlicher und geselliger Mensch, der Dinge gerne gestaltete. Er zog mit seiner Ehefrau zwei Söhne groß.

In der Freiwilligen Feuerwehr Ockfen war er mehr als 40 Jahre lang aktiv, wofür er die Ehrennadel der Verbandsgemeinde Saarburg erhielt. Viele Jahre hatte er den Vorsitz des Angelsportvereins inne. Zudem übte er mehrere Jahre das Amt des Schiedsmannes für den Bezirk Saarburg-Irsch aus.

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Wer soll neue Weinbergmauern bezahlen?


Der Ockfener Ortsbürgermeister Gerd Benzmüller kann ohne viel Anstrengung von Hand Steine aus der Weinbergsmauer herausholen, so marode ist sie. FOTO: Herbert Thormeyer

Ockfen braucht laut Bürgermeister eigentlich 500 000 Euro für die Sanierung von Steinwänden – ist aber hoch verschuldet.

Der Ockfener Ortsbürgermeister Gerd Benzmüller braucht sich nicht viel anzustrengen. Mit einem Griff hat er einen großen Stein aus einer Weinbergsmauer in der Hand. „Die Steine lösen sich, die Mauern sind marode“, stellt er fest.

Deshalb steht die Sanierung dieser Bergsicherung ganz oben auf dem Investitionsplan der Ortsgemeinde, der jetzt vom Ortsgemeinderat einstimmig verabschiedet worden ist. „Für 2019 sind 100 000 Euro eingeplant“, sagt Benzmüller. Das sei aber eine Notlösung. „Eine dauerhafte Lösung des Problems kostet gut eine halbe Million Euro“, sagt er.

Aber woher soll das Geld kommen?. Jeder der 625 Einwohner ist bereits jetzt rein rechnerisch mit 705 Euro verschuldet. Eine Lösung könnte vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR Mosel) kommen, wo es ein Programm zur Finanzierung solcher Probleme gibt. Ockfen will einen entsprechenden Antrag stellen.

Aber ein Restbetrag bleibt immer noch übrig“, sagt Benzmüller bedauernd und wendet sich dem nächsten dicken Brocken zu, dem Neubau der Kita Irsch. In sie müsste Ockfen für die 25 Kinder, die die Einrichtung besuchen, mit 124 000 Euro investieren.

Doch zunächst stehen noch Entscheidungen der Irscher Ratskollegen an. Der Ockfener Rat hingegen hat seinen Ortsbürgermeister beauftragt, zu überprüfen, ob das Dorf nicht Standort eines Integrativen Kindergartens werden könnte. „Das wäre für beide Seiten günstiger“, findet der Ortschef.

Was dringend ausgetauscht werden muss, sind die beiden maroden Buswartehäuschen. Die neuen kosten 12 500 Euro. Ein Drittel davon gibt es vom Landesbetrieb Mobilität als Zuschuss. Zwei große Summen stehen noch mit dem Ausbau der Kloster- und Wallstraße auf der Liste. Jeweils 250 000 Euro wird das kosten. 35 Prozent übernimmt die Ortsgemeinde, den Rest müssen die Anlieger stemmen.

In Absprache mit den Verbandsgemeindewerken wird das wohl erst 2019 oder 2020 umgesetzt. Bei Gesamtinvestitionen von 212 000 Euro in diesem Jahr wird eine Kreditsumme von 181 000 Euro fällig. Im nächsten Jahr sollen sogar 585 000 Euro investiert werden, was eine zusätzliche Kreditaufnahme von 177 000 Euro notwendig macht. Damit würde die Pro-Kopf-Verschuldung auf 971 Euro pro Einwohner steigen.

Dabei beschließen wir nur dringend nötige Projekte“, sagt Gerd Benzmüller rechtfertigend und vermutet: „Die Kommunalaufsicht wird da wohl wieder die Bremse ziehen.“ Der Investitionsplan einer Ortsgemeinde bleibe halt eine Wunschliste.

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Änderung der Hauptsatzung 2018


7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ockfen vom 16.03.2018
Der Ortsgemeinderat Ockfen hat aufgrund der §§ 24, 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) vom 27.11.1997 (GVBl. S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.11.2015 (GVBl. S. 431), in seiner Sitzung am 15.03.2018 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ockfen vom 20.08.1999 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 10.07.2014 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift zu § 1 wird das Komma und das Wort „Bekanntgaben“ gestrichen.
2. § 1 Abs. 7 wird gestrichen.
3. In § 10 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „12,10 €“ ersetzt durch „den Betrag nach § 13 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 KomAEVO“.
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ockfen, 16.03.2018

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister

Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ockfen, 16.03.2018

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister

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Bekanntmachung - Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung


Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Ockfen für die Jahre 2018 und 2019
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 54 und 56, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ockfen aus.
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ockfen haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg einzureichen.
Ockfen, den 13. März 2018

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Gerd Benzmüller, Ortsbürgermeister

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