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Kirche |
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Pfarrei St. Lambertus Saarburger Land |
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Gottesdienstordnung und Informationen aus unseren Pfarrgemeinden |
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St. Gervasius u. Protasius Irsch |
St. Jakobus d. Ä. Litdorf-Rehlingen |
St. Anna Mannebach |
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Pfarrbrief |
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Pfarrbrief für die Pfarreingemeinschaft |
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Termine des Pfarrgemeinderates / Verwaltungsrates St. Lambertus Saarburger Land: |
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Konstituierende Sitzung des
Pfarrgemeinderates: |
| Bitte beachten |
| Gemeinsame Mitteilungen Leitartikel |
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Auf Wiedersehen Auf Wiedersehen sagen wir gerne zum Abschied. Tatsächlich
wird damit der Blick vom Abschied weg auf das Wiedersehen
gelenkt. Ich finde, im Advent geht es in mehrfacher Hinsicht um
ein Wiedersehen. Das Wiedersehen beginnt ganz einfach bei den
vielen Adventsfeiern. Wie oft werden da zum Beispiel auch
ehemalige Mitarbeiter eingeladen. In der Adventszeit werden auch
die Familienfeiern für Weihnachten geplant. Wer kommt an welchem
Feiertag zu Besuch. Und wenn es an Weihnachten nicht möglich
ist, dann gibt es oft ein Wiedersehen im Advent. Die Texte der
Gottesdienste laden uns ein wieder zu sehen, wie lange der
Messias erwartet wurde. Für mich ist das eine Ermutigung zur Geduld. Nicht jede
Kirchen- und Glaubensentwicklung geschieht heute und jetzt. Viele Menschen haben vergessen oder verdrängt, dass Gott in
diese Welt eingreifen kann. In der Vorbereitung auf Weihnachten
geht es auch darum, das entscheidende Wunder wieder zu sehen.
Gott wird Mensch. Er hat es getan. Nicht umsonst bestimmt dieses
Datum unsere Zeitrechnung. Dieses Urwunder sollte aber nicht nur
unsere Zeitrechnung beeinflussen. Advent ist immer auch eine
Zeit der Reflexion und Umkehr, damit wir wieder den richtigen
Weg für unser Leben sehen. Zum besinnlichen Ernst des Advents gehört es auch, wieder zu
sehen, dass wir eines Tages vor seinem Angesicht stehen. So wie
Gott die Verheißungen des Alten Testamentes erfüllte, so wird er
auch das vollenden, was er in jedem Getauften begonnen hat. In diesem Sinn wünsche ich allen, auch im Namen aller
Mitarbeitenden ein besinnliches und hoffnungsvolles Wiedersehen
unserer christlichen Kultur und Botschaft.
Georg Goeres, Dec |
Neuer
Pfarrgemeinderat
Am Wochenende 08./09. November fanden im
Bistum Trier die Wahlen zum Pfarrgemeinderat statt. Bei
insgesamt 7818 Katholiken und Katholikinnen in unserer Pfarrei,
lag die Wahlbeteiligung bei 4,9%. Folgende Personen wurden in den
Pfarrgemeinderat gewählt:
1.
Maria Heib
(St. Laurentius Saarburg)
2.
Christian
Bonk (St. Marien Beurig)
3.
Luzia Thielen
(St. Gervasius u. Protasius Irsch)
4.
Uschi Brosius
(St. Bartholomäus Ayl)
5.
Hedwig Klein
(St. Valentin Ockfen / Schoden)
6.
Elisabeth Hoffmann-Fox (St.
Erasmus Trassem)
7.
Anja Valentin (St. Jakobus der
Ältere Litdorf-Rehlingen)
8.
Margit Bohr
(St. Anna Mannebach) Am 20.11.2025 wird eine Hinzuwahlsitzung
stattfinden. Hier wird aus jedem Pfarrbezirk ein/e zweite/r
Kandidat/in hinzugewählt. Leider mussten wir diese Art der Wahl
nutzen, da wir nicht in jedem Pfarrbezirk ausreichend
Kandidaten/innen auf der Liste hatten, um direkt 2 Personen aus
jedem Pfarrbezirk zu wählen.
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Fragen und
Antworten zum neuen Bestattungsgesetz in
Rheinland-Pfalz
Fragen zur persönlichen
Bestattungsvorsorge:
Welche Bestattungsformen sind nach dem neuen Gesetz
möglich? Das neue Gesetz legt weiter die
bisher gängigen Bestattungsformen
zugrunde, also die Erdbestattung des Leichnams im Sarg
auf dem Friedhof sowie die Feuerbestattung,
das heißt die Bestattung der
Ascheurne in einer Grabstelle auf
dem Friedhof oder im Begräbniswald. Erstmals gesetzlich geregelt
werden zwei Formen, die auch bisher
in Rheinland-Pfalz schon möglich
waren: die Seebestattung sowie
die von Muslimen praktizierte Tuchbestattung,
die nun auch unabhängig von
religiösen Gründen generell
ermöglicht wird. Ganz neu eingeführt werden das Ausbringen (Verstreuen) der
Asche auf dem Friedhof sowie
vier sogenannte ‚neue
Bestattungsformen‘ außerhalb des
Friedhofs:
Welche Regeln sind bei den neuen Bestattungsformen
außerhalb des Friedhofs zu beachten?
(Ausbringen der Asche,
Flussbestattung, Aufbewahrung der
Urne zu Hause, würdevolle
Weiterverarbeitung eines Teils der
Asche) Für diese vier
Bestattungsformen
(die sogenannten
‚neuen
Bestattungsformen‘)
gibt es folgende
Voraussetzungen:
Die schriftlich
mit der
Totenfürsorge
beauftragte Person
darf dann die
gewählte
Bestattungsform
veranlassen. Sollte
diese Person diese
Aufgabe jedoch nicht
annehmen, wenn es so
weit ist, dann
findet eine
Beisetzung auf dem
Friedhof oder im
Begräbniswald statt. Angehörige können
also nicht von sich
aus eine der neuen
Bestattungsformen
für einen
Verstorbenen wählen,
auch dann nicht,
wenn die verstorbene
Person diesen Wunsch
zwar mündlich
geäußert, ihn aber
nicht schriftlich
festgelegt hat. Bei
den
einzelnen
Formen
gelten
darüber
hinaus
jeweils
weitere
Regeln. 1.
Für
das Ausbringen der Asche außerhalb
des
Friedhofs Das
Ausbringen
der
Asche
muss
nach dem
Gesetz
in jedem
Fall die
Bestatterin
oder der
Bestatter
vornehmen.
Für das
Grundstück,
wo das
geschieht,
gelten
folgende
Bedingungen:
Bei
dieser
Bestattungsform
gilt
eine
Ruhezeit
von fünf
Jahren.
Das
bedeutet,
dass das
Grundstück
vom
Zeitpunkt
der
Verstreuung
an für
fünf
Jahre
einer
anderen
Verwendung
entzogen
ist, um
die
Würde
der
verstorbenen
Person
zu
wahren. 2.
Für
die Flussbestattung
Erlaubt
ist
ausschließlich
die
Beisetzung
der
Asche im
Wasser
in einer
schnell
wasserlöslichen
Kapsel,
die
durch
die
Bestatterin
oder den
Bestatter
vom
Schiff
aus in
den
Fluss
hinabgelassen
wird. Es
findet
also
keine
Verstreuung
der
Asche in
den
Fluss
hinein
statt.
Eine
Flussbestattung
vom Ufer
aus oder
von
einem
Steg
oder
einer
Brücke
ist
nicht
möglich. Eine
Flussbestattung
muss von
den für
die
Wasserwege
zuständigen
Landes-
und
Bundesbehörden
genehmigt
werden. Die
Bereiche
der
Flüsse
Rhein,
Mosel,
Saar und
Lahn, wo
die
Flussbestattung
möglich
ist,
sowie
weitere
Details
werden
von der
Landesregierung
noch
genau
festgelegt
werden. 3.
Für die private Aufbewahrung der
Ascheurne
zu Hause Die
Bestatterin
oder der
Bestatter
gibt die
Ascheurne
an die
vom
Verstorbenen
benannte
Person
heraus
und
dokumentiert
das. Die
Ascheurne
muss von
dieser
Person
im
häuslichen
Bereich
an einem
pietätvollen
Ort
aufbewahrt
werden
und darf
nicht
etwa im
Garten
beigesetzt
werden.
Außerdem
muss die
Ascheurne
bei der
Person
verbleiben,
die von
der
verstorbenen
Person
dafür
bestimmt
worden
ist. Die
abwechselnde
Aufbewahrung
bei
unterschiedlichen
Personen
ist
ebenso
wenig
erlaubt
wie die
Aufteilung
der
Asche
auf
mehrere
Urnen
und
mehrere
Angehörige. Die
Ascheurne
kann
auch
nicht
von
Generation
zu
Generation
weitergegeben
werden.
Wenn die
Person,
die die
Ascheurne
bisher
aufbewahrt
hat, das
nicht
mehr
gewährleisten
kann,
weil sie
zum
Beispiel
verstirbt
oder in
ein
Pflegeheim
kommt,
muss die
Asche
auf
einem
Friedhof
bestattet
werden.
Dafür
ist dann
der
nächste
Angehörige
verantwortlich
oder,
wenn es
einen
solchen
nicht
(mehr)
gibt,
das
Ordnungsamt. 4.
Für die würdevolle Weiterverarbeitung
von
Teilen
der
Asche Nur
die
Bestatterin
oder der
Bestatter
darf die
Aschekapsel
öffnen
und den
benötigten
Teil der
Asche
entnehmen.
Sie oder
er
übergibt
den Teil
der
Asche an
die
Person,
die dazu
von der
verstorbenen
Person
in der
Totenfürsorgeverfügung
bestimmt
worden
ist.
Diese
Person
veranlasst
die
würdevolle
Weiterverarbeitung
etwa zu
einem
Schmuckstück. Die
restliche
Asche
muss auf
einem
Friedhof
oder in
einem
Begräbniswald
beigesetzt
werden,
es sei
denn,
die
verstorbene
Person
hat
dafür in
der
Totenfürsorgeverfügung
eine
andere
Bestattungsform
festgelegt.
Wie steht die katholische Kirche zu den neuen
Bestattungsformen
außerhalb
des
Friedhofs? Die
Wahl der
eigenen
Bestattungsform
ist eine
sehr
persönliche
Entscheidung,
die
zugleich
auch
viele
andere
Menschen
betrifft.
Sie will
daher
gut
überlegt
sein.
Viele
Kriterien
spielen
dabei
eine
Rolle.
Als
katholische
Kirche
sind uns
aus der
christlichen
Bestattungskultur
heraus
die
folgenden
Aspekte
besonders
wichtig
geworden.
Diese drei Aspekte sind wesentliche Bestandteile
einer
christlichen
Bestattungs-
und
Totengedenkkultur. Die
neuen
Bestattungsformen
außerhalb
des
Friedhofs
entsprechen
diesen
Kriterien
nur
teilweise
oder gar
nicht.
Es
handelt
sich
überwiegend
um
anonyme
Bestattungsformen,
bei
denen
keine
öffentliche,
namentlich
gekennzeichnete
Grabstelle
entsteht.
Sie
führen
dazu,
dass
Trauer
und
Gedenken
vermehrt
lediglich
im
privaten
Bereich
stattfinden. Deshalb
steht
die
katholische
Kirche
diesen
Bestattungsformen
skeptisch
gegenüber. Aus
unserem
christlichen
Glauben
heraus
ist es
uns ein
Anliegen,
zu einer
Kultur
des
Totengedenkens
beizutragen,
an der
viele
Anteil
haben
können
und die
auch
diejenigen
nicht
aus dem
Blick
verliert,
für die
kein
namentliches
Grab
besteht.
Wenn ich eine Flussbestattung oder die Verstreuung
meiner
Asche
wähle
oder die
Urne von
einer
Person
zu Haus
aufbewahrt
werden
soll,
was
bedeutet
das dann
für ein
kirchliches
Begräbnis? Das
kirchliche
Begräbnis
ist die
Form,
wie wir
als
Kirche
uns von
einem
verstorbenen
Mitglied
verabschieden
und
diesen
Menschen
im
Glauben
ganz in
Gottes
Hand
übergeben.
Und für
die
trauernden
Hinterbliebenen
sollen
im
kirchlichen
Begräbnis
Zuwendung
und
Beistand
aus dem
Glauben
spürbar
werden. Es ist uns daher ein
wichtiges
Anliegen,
dass
diese
Feier
für
jedes
verstorbene
Mitglied
stattfindet.
Das gilt
ganz
unabhängig
davon,
welche
Bestattungsform
jemand
für sich
gewählt
hat.
Gleichzeitig
passen
die
genannten
Bestattungsformen
nur
schlecht
zu
unserm
Verständnis
einer
christlichen
Bestattung.
Wir
können
sie
deshalb
nicht
ohne
Weiteres
in die
kirchlich
geleitete
Feier
integrieren. Wenn
die
verstorbene
Person
eine der
neuen
Bestattungsformen
(Ausbringen
der
Asche,
Flussbestattung,
private
Aufbewahrung
der
Ascheurne
zu
Hause)
gewählt
hat,
achten
wir
diese
Entscheidung.
Die
kirchliche
Begräbnisleiterin
oder der
kirchliche
Begräbnisleiter
sucht
dann mit
den
Hinterbliebenen
nach der
guten,
für alle
Beteiligten
angemessenen
Form,
wie das
kirchliche
Begräbnis
gestaltet
werden
kann, in
folgendem
Rahmen:
Es
ist
klar:
Auch manche Katholikinnen
und
Katholiken
werden
sich für
die
neuen
Bestattungsformen
entscheiden.
Deshalb
hat
sich das
Bistum
Trier –
das
heißt der
Bischof,
die
Fachabteilung
im
Generalvikariat
und viele
Seelsorgerinnen
und
Seelsorger,
die
kirchliche
Begräbnisfeiern leiten
– Gedanken
gemacht,
wie
das wichtige Anliegen,
dass jedes
verstorbene
Mitglied
der katholischen
Kirche
ein
kirchliches
Begräbnis
bekommt,
im Fall
der
neuen
Bestattungsformen eingelöst
werden
kann. Die
Handlungsorientierung,
die so
entstanden
ist und
vom
Bischof
in Kraft
gesetzt
wurde,
lautet
kurzgefasst:
Wenn eine
verstorbene
Person
eine der
neuen
Formen
für sich
festgelegt
hat,
nehmen
wir
diese
Entscheidung
an und
suchen
nach einem
guten
Weg der
Gestaltung,
in
folgendem
Rahmen:
1. Die
gottesdienstliche
Feier als
zentraler
Bestandteil
des
kirchlichen
Begräbnisses
findet
in jedem
Fall unter
kirchlicher
Leitung statt,
als Sterbeamt,
Trauerfeier
oder
Verabschiedungsfeier,
so wie
es im
konkreten Fall
passend
ist. 2. Die
eigentliche
Beisetzung in
der
neuen
Form kann
in
Verantwortung
der
Angehörigen in
Abstimmung
mit dem
Bestatter
stattfinden. 3.
Wenn es
sinnvoll
und gewünscht ist, nimmt
der Seelsorger
oder die
Seelsorgerin an
der
Beisetzung
teil: dann
nicht
als
deren
Leiter
oder
Leiterin,
sondern zur
seelsorglichen
Begleitung der
trauernden
Hinterbliebenen.
Genauer
nachzulesen ist
das auf
der
Internetseite
des
Bistums
Trier
unter www.bistum-trier.de/bestattung.
Hinter
all dem
steht
das
Anliegen, alles
zu tun,
was einer
qualitätvollen
Bestattung
dient,
die
christliche
Hoffnungsbotschaft
zur
Wirkung
bringt und eine
gute
seelsorgliche
Begleitung
in der
Trauer
gewährleistet, und zu
einer
Kultur
des
Totengedenkens
beizutragen,
an der
viele
Anteil
haben
können
und die
auch
diejenigen
nicht
aus dem
Blick
verliert,
für die
kein
namentliches
Grab
besteht.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die
Pfarrbüros
oder
sprechen
Sie
unsere
Seelsorger
direkt
an. |
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Roratemessen in der Pfarrei Herzliche Einladung! |
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Nachtreffen der Wallfahrtsgruppe "Auf den Spuren
von Papst Benedikt XVI" |
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Alte
Kapelle Regensburg mit Pfr. Dr. Przemyslaw Nowak |
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Mittwoch, 24.12.25
15.30 Uhr Krippenfeier Beurig |
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Der "echte" Nikolaus aus Schokolade zum Kaufen und Verschenken
23.11. 18.00 Uhr St. Marien Beurig Event. Restbestände sind auch über die Pfarrbüros zu
beziehen. |
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Termine Lebendiger Adventskalender |
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Essener Adventskalender Die Ausgabe 2025 des Esseners Adventskalenders hat die
Botschaft: - Wartest du mir mit? –
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Friedenslicht 2025: „Ein Funke Mut“ Pfadfinder der DPSG bringen das
Friedenslicht nach Saarburg
Die Pfadfinder möchten sich mutig auf den Weg machen, eine
Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch in Frieden leben
kann. Daher verteilen sie das Friedenslicht als Zeichen für Mut,
Engagement, Vielfalt und Toleranz:
Verteilung der Friedenslichter nach der Messe
am 4. Adventssonntag, dem 21. Dezember ab ca. 18:45
Uhr auf dem Kirchenvorplatz in Beurig Die Pfadfinder ermutigen alle Menschen guten Willens, das
Friedenslicht aus Bethlehem als Zeichen des Friedens
weiterzureichen. Zudem werden die kleinsten Pfadfinder gemeinsam mit den
Leiterinnen des Stamms die Verteilung des Friedenslichts in
einzelne Einrichtungen im Stadtgebiet übernehmen. Wenn Interesse
besteht, bitte eine E-Mail an
sandragehlen@gmx.de
senden. Die Aktion wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms
Demokratie leben!, die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und die
Kulturgießerei Demokratie leben! gefördert. |
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„Mein Schuh tut gut!“
Schuhsammelaktion 2025 der Kolpingsfamilien auch in St.
Marien,Beurig
Fast jeder von uns hat zu Hause Schuhe, die nicht mehr
getragen werden, aber noch in einem guten Zustand sind. Jetzt
ist der richtige Zeitpunkt, diese Schuhe zu spenden und damit
etwas Gutes zu tun. Die Kolpingsfamilie St. Marien sammelt
gebrauchte, gut erhaltene Schuhe am
Samstag, den 06. Dezember 2025, in der Zeit von
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Kolpingraum, Pfarrheim St. Marien,
Klosterstraße. Da die Schuhe noch weitergetragen werden sollen, ist es
hilfreich, dass sie paarweise verbunden und nicht beschädigt
oder stark verschmutzt sind. Nach Abschluss der Aktion werden die gesammelten Schuhe in
Sortierwerken der Kolping Recycling GmbH sortiert und
vermarktet. Der gesamte Erlös der bundesweiten Aktion kommt der
KOLPING INTERNATIONAL Foundation zugute. Ziel der Stiftung ist
z. B. die Förderung von Berufsbildungszentren, von
Jugendaustausch und internationalen Begegnungen, Sozialprojekten
und religiöser Bildung. Nähere Informationen im Internet unter
www.kolping.de/meinschuhtutgut |
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Termine der Erstkommunionfeiern 2026 |
![]()
Whats App Kanal
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Die Rumänienhilfe der Pfarrei informiert
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto der
Katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus Saarburger Land
mit dem Verwendungszweck: |
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Spende Pfarrbrief Diesem sechswöchigen Sommerpfarrbrief liegt ein
Überweisungsträger bei, um die Möglichkeit zu geben, mit Ihrer
Spende die Kosten des Pfarrbriefes zu minimieren. Als Richtwert
kann von 1,- € pro Ausgabe ausgegangen werden. In Ayl, Trassem
und Mannebach bleibt nach wie vor das bewährte Abo-System
erhalten. Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals darauf
hinweisen, dass Ihre Spenden steuerlich absetzbar sind. Bei
Zuwendungen bis 300,-- € genügt als Nachweis der
Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug. Bei Bedarf stellen wir
Ihnen selbstverständlich auch gerne eine Spendenbescheinigung
aus. |
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Der nächste Pfarrbrief |
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Redaktionsschluss
für die Ausgabe 12/2025 (Pfarrbrief vom 20.12.2025 bis 18.01.2026) ist der
09.12.2025 |
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Helga Jäger, 86 Jahre,
Kehrbachstraße, Trassem |
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Herr, gib den Verstorbenen die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte ihnen. Herr, lass sie ruhen in Frieden. |
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Alle Enden der Erde werden das Heil unseres Gottes
sehen.
(Jesaja
52,10) |