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Pfarrei St. Lambertus Saarburger Land

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Termine des Pfarrgemeinderates / Verwaltungsrates St. Lambertus Saarburger Land:

Konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates:
Donnerstag, 27.11.2025 um 20 Uhr im Pfarrheim Beurig
Nächste Sitzung des Verwaltungsrates:
Donnerstag, 04.12.2025 um 20 Uhr im Pfarrhaus Saarburg
Lebensberatung Saarburg:
am Mittwoch, 03. Dezember 2025 von 8-9 Uhr und von 17-18 Uhr in der Brückenstraße 11-13
 
Bitte beachten
 
Gemeinsame Mitteilungen Leitartikel

Auf Wiedersehen

Auf Wiedersehen sagen wir gerne zum Abschied. Tatsächlich wird damit der Blick vom Abschied weg auf das Wiedersehen gelenkt. Ich finde, im Advent geht es in mehrfacher Hinsicht um ein Wiedersehen. Das Wiedersehen beginnt ganz einfach bei den vielen Adventsfeiern. Wie oft werden da zum Beispiel auch ehemalige Mitarbeiter eingeladen. In der Adventszeit werden auch die Familienfeiern für Weihnachten geplant. Wer kommt an welchem Feiertag zu Besuch. Und wenn es an Weihnachten nicht möglich ist, dann gibt es oft ein Wiedersehen im Advent. Die Texte der Gottesdienste laden uns ein wieder zu sehen, wie lange der Messias erwartet wurde.

Für mich ist das eine Ermutigung zur Geduld. Nicht jede Kirchen- und Glaubensentwicklung geschieht heute und jetzt.

Viele Menschen haben vergessen oder verdrängt, dass Gott in diese Welt eingreifen kann. In der Vorbereitung auf Weihnachten geht es auch darum, das entscheidende Wunder wieder zu sehen. Gott wird Mensch. Er hat es getan. Nicht umsonst bestimmt dieses Datum unsere Zeitrechnung. Dieses Urwunder sollte aber nicht nur unsere Zeitrechnung beeinflussen. Advent ist immer auch eine Zeit der Reflexion und Umkehr, damit wir wieder den richtigen Weg für unser Leben sehen.

Zum besinnlichen Ernst des Advents gehört es auch, wieder zu sehen, dass wir eines Tages vor seinem Angesicht stehen. So wie Gott die Verheißungen des Alten Testamentes erfüllte, so wird er auch das vollenden, was er in jedem Getauften begonnen hat.

In diesem Sinn wünsche ich allen, auch im Namen aller Mitarbeitenden ein besinnliches und hoffnungsvolles Wiedersehen unserer christlichen Kultur und Botschaft.  

Mit frohem Gruß

Georg Goeres, Dec   

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Gemeinsame Mitteilungen


Neuer Pfarrgemeinderat

Am Wochenende 08./09. November fanden im Bistum Trier die Wahlen zum Pfarrgemeinderat statt. Bei insgesamt 7818 Katholiken und Katholikinnen in unserer Pfarrei, lag die Wahlbeteiligung bei 4,9%.

Folgende Personen wurden in den Pfarrgemeinderat gewählt:

1.       Maria Heib (St. Laurentius Saarburg)

2.       Christian Bonk (St. Marien Beurig)

3.       Luzia Thielen (St. Gervasius u. Protasius Irsch)

4.       Uschi Brosius (St. Bartholomäus Ayl)

5.       Hedwig Klein (St. Valentin Ockfen / Schoden)

6.       Elisabeth Hoffmann-Fox (St. Erasmus Trassem)

7.       Anja Valentin (St. Jakobus der Ältere Litdorf-Rehlingen)

8.       Margit Bohr (St. Anna Mannebach)

Am 20.11.2025 wird eine Hinzuwahlsitzung stattfinden. Hier wird aus jedem Pfarrbezirk ein/e zweite/r Kandidat/in hinzugewählt. 

Leider mussten wir diese Art der Wahl nutzen, da wir nicht in jedem Pfarrbezirk ausreichend Kandidaten/innen auf der Liste hatten, um direkt 2 Personen aus jedem Pfarrbezirk zu wählen.

Wir gratulieren den gewählten Kandidaten/innen und bedanken uns ganz herzlich bei allen Engagierten.

 

Fragen und Antworten zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Fragen zur persönlichen Bestattungsvorsorge:

Welche Bestattungsformen sind nach dem neuen Gesetz möglich?

Das neue Gesetz legt weiter die bisher gängigen Bestattungsformen zugrunde, also die Erdbestattung des Leichnams im Sarg auf dem Friedhof sowie die Feuerbestattung, das heißt die Bestattung der Ascheurne in einer Grabstelle auf dem Friedhof oder im Begräbniswald. 

Erstmals gesetzlich geregelt werden zwei Formen, die auch bisher in Rheinland-Pfalz schon möglich waren: die Seebestattung sowie die von Muslimen praktizierte Tuchbestattung, die nun auch unabhängig von religiösen Gründen generell ermöglicht wird.

Ganz neu eingeführt werden das Ausbringen (Verstreuen) der Asche auf dem Friedhof sowie vier sogenannte ‚neue Bestattungsformen‘ außerhalb des Friedhofs:

  • das Ausbringen der Asche außerhalb des Friedhofs,
  • die Flussbestattung in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn,
  • die private Aufbewahrung der Urne zu Hause und 
  • die würdevolle Weiterverarbeitung eines Teils der Asche, etwa zu einem Schmuckstück

Welche Regeln sind bei den neuen Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs zu beachten? (Ausbringen der Asche, Flussbestattung, Aufbewahrung der Urne zu Hause, würdevolle Weiterverarbeitung eines Teils der Asche)

Für diese vier Bestattungsformen (die sogenannten ‚neuen Bestattungsformen‘) gibt es folgende Voraussetzungen: 

  1. Die verstorbene Person hatte ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
  2. Die verstorbene Person hat in einer schriftlichen Totenfürsorgeverfügung die jeweilige Bestattungsform festgelegt und eine Person für die Totenfürsorge benannt. 

Die schriftlich mit der Totenfürsorge beauftragte Person darf dann die gewählte Bestattungsform veranlassen. Sollte diese Person diese Aufgabe jedoch nicht annehmen, wenn es so weit ist, dann findet eine Beisetzung auf dem Friedhof oder im Begräbniswald statt.

Angehörige können also nicht von sich aus eine der neuen Bestattungsformen für einen Verstorbenen wählen, auch dann nicht, wenn die verstorbene Person diesen Wunsch zwar mündlich geäußert, ihn aber nicht schriftlich festgelegt hat.

Bei den einzelnen Formen gelten darüber hinaus jeweils weitere Regeln.

1.  Für das Ausbringen der Asche außerhalb des Friedhofs

Das Ausbringen der Asche muss nach dem Gesetz in jedem Fall die Bestatterin oder der Bestatter vornehmen. Für das Grundstück, wo das geschieht, gelten folgende Bedingungen:

  • Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Asche ausgebracht (verstreut) werden soll, muss nachweislich zugestimmt haben. 
  • Der Eigentümer darf kein Geld dafür verlangen, dass die Asche auf dem Grundstück ausgebracht werden darf.
  • Benachbarte Grundstücke dürfen durch das Ausbringen der Asche nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

Bei dieser Bestattungsform gilt eine Ruhezeit von fünf Jahren. Das bedeutet, dass das Grundstück vom Zeitpunkt der Verstreuung an für fünf Jahre einer anderen Verwendung entzogen ist, um die Würde der verstorbenen Person zu wahren.

2.  Für die Flussbestattung

Erlaubt ist ausschließlich die Beisetzung der Asche im Wasser in einer schnell wasserlöslichen Kapsel, die durch die Bestatterin oder den Bestatter vom Schiff aus in den Fluss hinabgelassen wird. Es findet also keine Verstreuung der Asche in den Fluss hinein statt. Eine Flussbestattung vom Ufer aus oder von einem Steg oder einer Brücke ist nicht möglich. 

Eine Flussbestattung muss von den für die Wasserwege zuständigen Landes- und Bundesbehörden genehmigt werden.

Die Bereiche der Flüsse Rhein, Mosel, Saar und Lahn, wo die Flussbestattung möglich ist, sowie weitere Details werden von der Landesregierung noch genau festgelegt werden.

3.    Für die private Aufbewahrung der Ascheurne zu Hause

Die Bestatterin oder der Bestatter gibt die Ascheurne an die vom Verstorbenen benannte Person heraus und dokumentiert das. Die Ascheurne muss von dieser Person im häuslichen Bereich an einem pietätvollen Ort aufbewahrt werden und darf nicht etwa im Garten beigesetzt werden. 

Außerdem muss die Ascheurne bei der Person verbleiben, die von der verstorbenen Person dafür bestimmt worden ist. Die abwechselnde Aufbewahrung bei unterschiedlichen Personen ist ebenso wenig erlaubt wie die Aufteilung der Asche auf mehrere Urnen und mehrere Angehörige. 

Die Ascheurne kann auch nicht von Generation zu Generation weitergegeben werden. Wenn die Person, die die Ascheurne bisher aufbewahrt hat, das nicht mehr gewährleisten kann, weil sie zum Beispiel verstirbt oder in ein Pflegeheim kommt, muss die Asche auf einem Friedhof bestattet werden. Dafür ist dann der nächste Angehörige verantwortlich oder, wenn es einen solchen nicht (mehr) gibt, das Ordnungsamt. 

4.    Für die würdevolle Weiterverarbeitung von Teilen der Asche

Nur die Bestatterin oder der Bestatter darf die Aschekapsel öffnen und den benötigten Teil der Asche entnehmen. Sie oder er übergibt den Teil der Asche an die Person, die dazu von der verstorbenen Person in der Totenfürsorgeverfügung bestimmt worden ist. Diese Person veranlasst die würdevolle Weiterverarbeitung etwa zu einem Schmuckstück.

Die restliche Asche muss auf einem Friedhof oder in einem Begräbniswald beigesetzt werden, es sei denn, die verstorbene Person hat dafür in der Totenfürsorgeverfügung eine andere Bestattungsform festgelegt.

Wie steht die katholische Kirche zu den neuen Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs?

Die Wahl der eigenen Bestattungsform ist eine sehr persönliche Entscheidung, die zugleich auch viele andere Menschen betrifft. Sie will daher gut überlegt sein. Viele Kriterien spielen dabei eine Rolle. Als katholische Kirche sind uns aus der christlichen Bestattungskultur heraus die folgenden Aspekte besonders wichtig geworden. 

  1. Jeder Mensch ist einmalig und hat eine besondere Würde, auch über den Tod hinaus. Dafür steht ganz besonders sein Name. Deshalb legen wir Wert darauf, dass ein Grab auch namentlich gekennzeichnet wird. 
  2. Die namentliche, öffentlich zugängliche Grabstätte eines Menschen ist für Hinterbliebene ein wichtiger Ort für Trauer und Gedenken. Fehlt ein solcher Ort, kommt es immer wieder vor, dass er schmerzlich vermisst wird. Richtig ist, dass in dieser Hinsicht Hinterbliebene sehr unterschiedlich empfinden. Es sollten an dieser Stelle allerdings nicht nur die engeren Angehörigen im Blick sein, sondern auch weitere Personen aus dem engeren oder weitere Beziehungsnetz der verstorbenen Person, denen eine zugängliche Grabstätte ein wichtiger Anknüpfungspunkt für Trauer und christliches Totengedenken sein kann.
  3. Schließlich ist uns wichtig, dass die Toten insgesamt nicht einfach verschwinden, sondern die Orte, wo sie bestattet sind, im Gesichtskreis der Lebenden öffentlich sichtbar sind, so wie es etwa bei den Friedhöfen der Fall ist. An solchen Orten können Trauernde einander begegnen, und es kann die Gemeinschaft von Lebenden und Verstorbenen gelebt und erfahren werden.

Diese drei Aspekte sind wesentliche Bestandteile einer christlichen Bestattungs- und Totengedenkkultur. Die neuen Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs entsprechen diesen Kriterien nur teilweise oder gar nicht. Es handelt sich überwiegend um anonyme Bestattungsformen, bei denen keine öffentliche, namentlich gekennzeichnete Grabstelle entsteht. Sie führen dazu, dass Trauer und Gedenken vermehrt lediglich im privaten Bereich stattfinden. Deshalb steht die katholische Kirche diesen Bestattungsformen skeptisch gegenüber. 

Aus unserem christlichen Glauben heraus ist es uns ein Anliegen, zu einer Kultur des Totengedenkens beizutragen, an der viele Anteil haben können und die auch diejenigen nicht aus dem Blick verliert, für die kein namentliches Grab besteht.

Wenn ich eine Flussbestattung oder die Verstreuung meiner Asche wähle oder die Urne von einer Person zu Haus aufbewahrt werden soll, was bedeutet das dann für ein kirchliches Begräbnis?

Das kirchliche Begräbnis ist die Form, wie wir als Kirche uns von einem verstorbenen Mitglied verabschieden und diesen Menschen im Glauben ganz in Gottes Hand übergeben. Und für die trauernden Hinterbliebenen sollen im kirchlichen Begräbnis Zuwendung und Beistand aus dem Glauben spürbar werden. Es ist uns daher ein wichtiges Anliegen, dass diese Feier für jedes verstorbene Mitglied stattfindet. Das gilt ganz unabhängig davon, welche Bestattungsform jemand für sich gewählt hat. 

Gleichzeitig passen die genannten Bestattungsformen nur schlecht zu unserm Verständnis einer christlichen Bestattung. Wir können sie deshalb nicht ohne Weiteres in die kirchlich geleitete Feier integrieren. 

Wenn die verstorbene Person eine der neuen Bestattungsformen (Ausbringen der Asche, Flussbestattung, private Aufbewahrung der Ascheurne zu Hause) gewählt hat, achten wir diese Entscheidung. Die kirchliche Begräbnisleiterin oder der kirchliche Begräbnisleiter sucht dann mit den Hinterbliebenen nach der guten, für alle Beteiligten angemessenen Form, wie das kirchliche Begräbnis gestaltet werden kann, in folgendem Rahmen:

  1. Die gottesdienstliche Feier des kirchlichen Begräbnisses findet in jedem Fall statt, als Messfeier (Sterbeamt), Trauerfeier oder Verabschiedungsfeier. Dabei ist die Urne mit der Asche im Gottesdienst präsent, sinnvollerweise zusammen mit einem Bild der verstorbenen Person. Möglich und sehr sinnvoll ist auch, dass die kirchliche Feier bereits vor der Einäscherung mit dem Sarg stattfindet. Am Ende der Feier wird der Leichnam im Sarg oder die Ascheurne zur Beisetzung verabschiedet.
  2. Die eigentliche Beisetzung (das Verstreuen der Asche oder die Beisetzung der Aschekapsel im Fluss) erfolgt nicht unter der Leitung des kirchlichen Begräbnisleiters oder der kirchlichen Begräbnisleiterin, sondern liegt in der Verantwortung der Hinterbliebenen in Abstimmung mit dem Bestatter, der auch nach dem Gesetz die Beisetzung vornimmt. Im Fall der privaten Aufbewahrung der Ascheurne zu Hause entfällt ohnehin die Beisetzung.
  3. Das bedeutet nicht, dass wir die die trauernden Hinterbliebenen bei der Beisetzung alleine lassen. Der kirchliche Begräbnisleiter oder die kirchliche Begräbnisleiterin oder gegebenenfalls eine andere Seelsorgerin oder ein anderer Seelsorger kann an der Beisetzung teilnehmen, wenn die Hinterbliebenen das wünschen: dann nicht als Leiter*in der eigentlichen Beisetzung, sondern zur seelsorglichen Begleitung der Hinterbliebenen.

Es ist klar: Auch manche Katholikinnen und Katholiken werden sich für die neuen Bestattungsformen entscheiden. Deshalb hat sich das Bistum Trier – das heißt der Bischof, die Fachabteilung im Generalvikariat und viele Seelsorgerinnen und Seelsorger, die kirchliche Begräbnisfeiern leiten – Gedanken gemacht, wie das wichtige Anliegen, dass jedes verstorbene Mitglied der katholischen Kirche ein kirchliches Begräbnis bekommt, im Fall der neuen Bestattungsformen eingelöst werden kann. 

Die Handlungsorientierung, die so entstanden ist und vom Bischof in Kraft gesetzt wurde, lautet kurzgefasst: Wenn eine verstorbene Person eine der neuen Formen für sich festgelegt hat, nehmen wir diese Entscheidung an und suchen nach einem guten Weg der Gestaltung, in folgendem Rahmen:

 1. Die gottesdienstliche Feier als zentraler Bestandteil des kirchlichen Begräbnisses findet in jedem Fall unter kirchlicher Leitung statt, als Sterbeamt, Trauerfeier oder Verabschiedungsfeier, so wie es im konkreten Fall passend ist. 2. Die eigentliche Beisetzung in der neuen Form kann in Verantwortung der Angehörigen in Abstimmung mit dem Bestatter stattfinden. 3. Wenn es sinnvoll und gewünscht ist, nimmt der Seelsorger oder die Seelsorgerin an der Beisetzung teil: dann nicht als deren Leiter oder Leiterin, sondern zur seelsorglichen Begleitung der trauernden Hinterbliebenen. 

Genauer nachzulesen ist das auf der Internetseite des Bistums Trier unter www.bistum-trier.de/bestattung.  

Hinter all dem steht das Anliegen, alles zu tun, was einer qualitätvollen Bestattung dient, die christliche Hoffnungsbotschaft zur Wirkung bringt und eine gute seelsorgliche Begleitung in der Trauer gewährleistet, und zu einer Kultur des Totengedenkens beizutragen, an der viele Anteil haben können und die auch diejenigen nicht aus dem Blick verliert, für die kein namentliches Grab besteht.  

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Pfarrbüros oder sprechen Sie unsere Seelsorger direkt an.

 

Roratemessen in der Pfarrei

Auch in diesem Jahr werden wir in unserer Pfarrei Roratemessen feiern:
Dienstag, 02.12.2025 um 06.30 Uhr in Irsch
Mittwoch, 03.12.2025 um 18.30 Uhr in Ayl
Donnerstag, 04.12.2025 um 06.30 Uhr in Beurig
Freitag, 05.12.2025 um 06.30 Uhr in Trassem
Mittwoch, 10.12.2025 um 18.30 Uhr in Ockfen
Donnerstag, 11.12.2025 um 18.30 Uhr in Niederleuken

Herzliche Einladung!

 
Nachtreffen der Wallfahrtsgruppe "Auf den Spuren von Papst Benedikt XVI"

Mit Benedikt XVI -bürgerlich Joseph Ratzinger- wurde 2005 erstmals nach 482 Jahren wieder ein deutscher Kardinal zum Papst gewählt.
20 Jahre danach begab sich eine Gruppe unter Leitung von Pastor Kevin Schirra aus der Pfarrei St.Lambertus Saarburger Land auf eine Wallfahrt, die Joseph Ratzingers Leben und Wirken in seiner bayrischen Heimat näherbrachte. Krönender Abschluss dieser eindrucksvollen Pilgerreise war das Treffen und die gemeinsame Messe in der Alten Kapelle in Regensburg mit Pfarrer Dr. Przemyslaw Nowak, ehemaliger Vikar der PG Saarburg, heute Pfarrer in Ottering im Bistum Regensburg (s. Foto). Am Samstag, 18.10.2025, drei Monate nach dieser Reise zu vielen bekannten bayrischen Wallfahrtsstätten, traf sich die Wallfahrtsgruppe im Pfarrhaus Ockfen bei Kaffee, selbstgebackenem Kuchen, Getränken und herz-haftem "fingerfood".
In gemütlicher Runde konnten Erinnerungen und Erlebnisse der Wallfahrt ausgetauscht werden. Als Abschluss besuchten die Teilnehmer auf Einladung von Pastor Schirra die Hl. Messe in St. Valentin Ockfen.

 Alte Kapelle Regensburg mit Pfr. Dr. Przemyslaw Nowak

 

Terminübersicht Weihnachten

Mittwoch, 24.12.25                      
15.30 Uhr Krippenfeier Beurig
16.00 Uhr Krippenfeier Irsch
16.30 Uhr Krippenfeier Trassem
16.30 Uhr Krippenfeier Schoden
16.30 Uhr Krippenfeier Saarburg
17.00 Uhr Christmette Litdorf
18.00 Uhr Christmette Ockfen
18.00 Uhr Christmette Ayl
22.00 Uhr Christmette Saarburg
 
Donnerstag, 25.12.25                   
09.30 Uhr Festhochamt Irsch
09.30 Uhr Festhochamt Mannebach
11.00 Uhr Festhochamt Saarburg
11.00 Uhr Festhochamt Trassem
18.00 Uhr Festhochamt Beurig
 
 Freitag, 26.12.25                            
09.30 Uhr Hochamt Kahren
09.30 Uhr Hochamt Ayl
11.00 Uhr Hochamt Schoden
 

Der "echte" Nikolaus aus Schokolade zum Kaufen und Verschenken

Wie schon im letzten Pfarrbrief angekündigt, werden wir ab Christkönig nach den Gottesdiensten die Schokoladennikoläuse zum Preis von 2,00 Euro p. Stück. anbieten:

Christkönigwochenende:
23.11.
   18.00 Uhr St. Marien Beurig
1. Advent:
29.11.    19.00 Uhr St. Valentin Ockfen   
 
30.11.   09.30 Uhr St. Gervasius u. Protasius Irsch
09.30 Uhr St. Jakobus der Ältere Litdorf-Rehlingen
11.00 Uhr St. Laurentius Saarburg
15.00 Uhr St. Gervasius u. Protasius Irsch (nach dem Adventssingen)
18.00 Uhr St. Marien Beurig

Event. Restbestände sind auch über die Pfarrbüros zu beziehen. 

 

Termine Lebendiger Adventskalender

Montag, 08.12.2025, 17:00 Uhr                Kita St. Marien Beurig in der Kirche
Mittwoch, 10.12.2025, 17:30 Uhr            Kita. St. Laurentius Saarburg (Beurig)
Mittwoch, 10.12.2025, 18:30 Uhr            Ockfen, Roratemesse, anschl. Lebendiger Adventskalender im Pfarrhaus
Montag, 15.12.2025, 18:00 Uhr                Kolpingsfamilie vor dem Pfarrsaal
 

Essener Adventskalender

Die Ausgabe 2025 des Esseners Adventskalenders hat die Botschaft:

- Wartest du mir mit? –

Beim Bäcker, beim Arzt, auf dem Bus - jeden Tag verbringen wir Zeit damit, auf irgendetwas zu warten. Und meistens fällt uns das ganz schön schwer.
Weil s langweilig ist. Oder weil wir es eilig haben. Oder wir es wie im Advent gar nicht erwarten können, dass endlich Weihnachten wird. Aber gerade in dieser Zeit ist warten auch schön. Weil wir uns so auf das Fest freuen und der Advent eine so helle, warme Zeit ist. Und weil wir nicht allein warten müssen, sondern zusammen mit so vielen anderen Menschen und der ganzen Welt. Sie alle feiern an Weihnachten das Gott nach mehr als 2000 Jahren auf die Erde gekommen ist. Das ist eine ganz schön lange Wartezeit, oder? Aber wenn es jemanden gibt, der mit einem wartet, vergeht die Zeit wie im Flug. Und Freude verdoppelt sich! Der Kalender wird zum Preis von 5,00 Euro verkauft. 

 

Friedenslicht 2025: „Ein Funke Mut“

Pfadfinder der DPSG bringen das Friedenslicht nach Saarburg

Frieden – im Großen wie im Kleinen – kann nur gelingen, wenn alle Menschen mitmachen und sich daran beteiligen. Daher engagieren sich die Pfadfinder des Stamms St. Franziskus Saarburg-Beurig e.V. seit langer Zeit für den Frieden und bringen jedes Jahr das Friedenslicht aus Bethlehem in zahlreiche Haushalte in der Stadt Saarburg und in die umliegenden Ortsgemeinden. Dabei überwindet es einen über 3.000 Kilometer langen Weg aus der Geburtsgrotte Jesu in Bethlehem über viele Mauern und Grenzen. Es verbindet Menschen vieler Nationen miteinander. Die diesjährige Friedenslichtaktion steht unter dem Motto „Ein Funke Mut“. Manchmal braucht es einen kleinen Funken und ein bisschen Mut, um etwas Großes entstehen zu lassen.

Die Pfadfinder möchten sich mutig auf den Weg machen, eine Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch in Frieden leben kann. Daher verteilen sie das Friedenslicht als Zeichen für Mut, Engagement, Vielfalt und Toleranz:

Verteilung der Friedenslichter nach der Messe

am 4. Adventssonntag, dem 21. Dezember ab ca. 18:45 Uhr auf dem Kirchenvorplatz in Beurig

Die Pfadfinder ermutigen alle Menschen guten Willens, das Friedenslicht aus Bethlehem als Zeichen des Friedens weiterzureichen.

Zudem werden die kleinsten Pfadfinder gemeinsam mit den Leiterinnen des Stamms die Verteilung des Friedenslichts in einzelne Einrichtungen im Stadtgebiet übernehmen. Wenn Interesse besteht, bitte eine E-Mail an sandragehlen@gmx.de senden.

Die Aktion wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben!, die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und die Kulturgießerei Demokratie leben! gefördert.

 

„Mein Schuh tut gut!“

Schuhsammelaktion 2025 der Kolpingsfamilien auch in St. Marien,Beurig

Zum diesjährigen Kolpinggedenktag findet die zehnte bundesweite Schuhsammelaktion zugunsten der KOLPING INTERNATIONAL Foundation statt. Nach den großen Erfolgen der vergangenen Jahre beteiligt sich die Kolpingsfamilie St. Marien an der Sammelaktion „Mein Schuh tut gut!“. Bundesweit wurden in den letzten Jahren schon über 1,8 Millionen Paar Schuhe gesammelt.

Fast jeder von uns hat zu Hause Schuhe, die nicht mehr getragen werden, aber noch in einem guten Zustand sind. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diese Schuhe zu spenden und damit etwas Gutes zu tun. Die Kolpingsfamilie St. Marien sammelt gebrauchte, gut erhaltene Schuhe am

Samstag, den 06. Dezember 2025, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Kolpingraum, Pfarrheim St. Marien, Klosterstraße.

Da die Schuhe noch weitergetragen werden sollen, ist es hilfreich, dass sie paarweise verbunden und nicht beschädigt oder stark verschmutzt sind.

Nach Abschluss der Aktion werden die gesammelten Schuhe in Sortierwerken der Kolping Recycling GmbH sortiert und vermarktet. Der gesamte Erlös der bundesweiten Aktion kommt der KOLPING INTERNATIONAL Foundation zugute. Ziel der Stiftung ist z. B. die Förderung von Berufsbildungszentren, von Jugendaustausch und internationalen Begegnungen, Sozialprojekten und religiöser Bildung.

Nähere Informationen im Internet unter www.kolping.de/meinschuhtutgut

 

Termine der Erstkommunionfeiern 2026

Jeweils um 11:00 Uhr:
Samstag, der 02.05.2026               in Trassem für die Kinder aus Trassem
Sonntag, der 03.05.2026               in Irsch oder Ockfen für die Kinder aus Irsch, Schoden und Ockfen
Samstag, der 09.05.2026               in Ayl für die Kinder aus Ayl
Sonntag, der 10.05.2026               in Mannebach für die Kinder aus Mannebach, Fisch und Kahren
Samstag, der 16.05.2026               in Beurig für die Kinder aus Beurig
Sonntag, der 17.05.2026               in Saarburg für die Kinder aus Saarburg
 
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Die Rumänienhilfe der Pfarrei informiert

Ihre finanzielle Hilfe hat es uns auch im letzten Jahr möglich gemacht, Menschen in Rumänien eine Weihnachtsfreude zu bereiten. Dafür möchten wir Ihnen recht herzlich danken. Auch in diesem Jahr bitten wir um Ihre finanzielle Unterstützung, damit vor Ort benötigte Hilfsgüter und Geschenke für die Kinder und Senioren in Temeschwar von unseren Vertrauenspersonen gekauft werden können.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto der Katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus Saarburger Land mit dem Verwendungszweck:

„Rumänienhilfe“
IBAN: DE 92 5855 0130 0001 1397 32
SWIFT-BIC: TRISDE 55
                                                
Bitte Namen und Adresse angeben, dann wird automatisch eine Spendenquittung erstellt.
Rumänienhilfe Weihnachten 2023
 

Spende Pfarrbrief

Diesem sechswöchigen Sommerpfarrbrief liegt ein Überweisungsträger bei, um die Möglichkeit zu geben, mit Ihrer Spende die Kosten des Pfarrbriefes zu minimieren. Als Richtwert kann von 1,- € pro Ausgabe ausgegangen werden. In Ayl, Trassem und Mannebach bleibt nach wie vor das bewährte Abo-System erhalten. Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass Ihre Spenden steuerlich absetzbar sind. Bei Zuwendungen bis 300,-- € genügt als Nachweis der Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug. Bei Bedarf stellen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Ein herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung!
Unsere Bankverbindung
Pfarrei St. Lambertus Saarburger Land
IBAN:  DE92 5855 0130 0001  1397 32                SWIFT BIC: TRISDE55
 

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Der nächste Pfarrbrief

Redaktionsschluss für die Ausgabe 12/2025 (Pfarrbrief vom 20.12.2025 bis 18.01.2026) ist der 09.12.2025

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Das Sakrament der Taufe wurde gespendet:

 

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Verstorben sind aus unseren Pfarrgemeinschaft:

 Helga Jäger, 86 Jahre, Kehrbachstraße, Trassem 
 Gertud Mangerich, 92 Jahre, ehem. wh. Neustraße, Ayl
Maria Linz, 88 Jahre, Hubertusstraße, Saarburg
Gilbert Peter, 87 Jahre, Hauptstraße, Beurig
Anneliese Kirsch, 93 Jahre, Boorwiese, Beurig
Ritamaria Schneider, 95 Jahre, Heckingstraße, Saarburg
 

Herr, gib den Verstorbenen die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte ihnen. Herr, lass sie ruhen in Frieden.

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Zur Trauung haben sich angemeldet:

 

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Wort des Lebens im Dezember 2025


Alle Enden der Erde werden das Heil unseres Gottes sehen.  

                                                      (Jesaja 52,10)

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