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Mai 2009

Übersicht Archiv 2009

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für das Haushaltsjahr 2009

Jugendgruppe Ockfen aktiv für die Gemeinde

Spende der Ockfener Bastel- und Strickfrauen

Der Reservistenclub Ockfen e.V. unterwegs

Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat Ockfen

Bekanntmachung über die Wahlvorschläge zum Ortsbürgermeister von Ockfen


Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für das Haushaltsjahr 2009

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2008 (GVBl. 2008 S. 294), am 11.03.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde vom 15.05.2009 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 486.480 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 529.720 Euro

Jahresüberschuss - 43.240 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 417.680 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf 431.920 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 14.240 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 101.700 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 216.250 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit - 114.550 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 114.550 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 23.537 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit (ohne Einzahlungen und

Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung) 94.613 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 633.930 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 671.707 Euro

Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr -37.777 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 Euro

verzinste Kredite auf 114.550 Euro

zusammen auf 114.550 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen

können, wird festgesetzt auf 0 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

müssen, beträgt 0 Euro

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.) für die Grundsteuer

- für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 320 v.H.

- für die bebauten und unbebauten

Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v.H.

2.) für die Gewerbesteuer 350 v.H.

3.) Hundesteuer

- für den ersten Hund 48 Euro

- für den zweiten Hund 84 Euro

- für jeden weiteren Hund 108 Euro

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert Gesetz vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57), für ständige Gemeindeeinrichtungen einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages werden wie folgt festgesetzt:

Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen und -anlagen nach der Gebührensatzung der Ortsgemeinde Ockfen

1. Überlassung einer Reihegrabstätte/Urnen-Reihengrabstätte

Reihengrabstätte

a) für Bürger der Ortsgemeinde 400 Euro

b) für Auswärtige 600 Euro

Urnen-Reihengrabstätte

a) für Bürger der Ortsgemeinde 450 Euro

b) für Auswärtige 650 Euro

2. Überlassung oder Wiedererwerb einer Familiengrabstätte

a) Einzelgrab

aa) für Bürger der Ortsgemeinde 600 Euro

ab) für Auswärtige 800 Euro

b) jede weitere Grabstelle

ba) für Bürger der Ortsgemeinde 600 Euro

bb) für Auswärtige 800 Euro

3. Überlassung oder Wiedererwerb einer Urnen-Familiengrabstätte

a) für Bürger der Ortsgemeinde 650 Euro

b) für Auswärtige 850 Euro

Jede weitere Grabstätte

a) für Bürger der Ortsgemeinde 650 Euro

b) für Auswärtige 850 Euro

4. Grabherstellung

a) Leichenbeisetzung+

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 80 Euro

ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 500 Euro

b) Urnenbeisetzung

für Bürger der Ortsgemeinde 200 Euro

für Auswärtige 300 Euro

Sonn- und Feiertagszuschläge werde je nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen erhoben.

5. Ausgrabungen und Umbettungen

Gebühren werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes erhoben

6. Benutzung von Leichenhallen

a) Aufbewahrung einer Leiche für Bürger

aus der Ortsgemeinde 80 Euro

b) Aufbewahrung einer Urne für Bürger

aus der Ortsgemeinde 70 Euro

c) Auswärtige Leiche und Urne 140 Euro

Im Übrigen wird auf die Regelungen der Gebührensatzung verwiesen.

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres .......... Euro

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres ..........Euro

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres .......... Euro

Die Eröffnungsbilanz ist zum Stichtag 01.01.2009 aufzustellen und vom Ortsgemeinderat bis zum 30.11.2009 festzustellen. Bei der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung stehen keine gültigen Bilanzdaten zur Verfügung.

§ 7

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 500 Euro überschritten wird.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

nachrichtlich:

Von dem eingeplanten Kreditbetrag i. H. v. 114.550 Euro wurde gem. § 95 Abs. 4 i. V. m. § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) ein Teilbetrag i. H. v. 85.050 Euro aufsichtsbehördlich genehmigt.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg oder dem Bürgermeister geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 02.06 bis 12.06.2009 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Zimmer 45, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.30 bis 18.30 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr öffentlich aus.

(Am 10.06.2009 besteht keine Möglichkeit zur Einsichtnahme).

Ockfen, den 20.05.2009

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Steinmetz, Ortsbürgermeister

Haushaltasatzung sls PDF Datei

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Jugendgruppe Ockfen aktiv für die Gemeinde

Jugendgruppe Ockfen 2009 bei der Geldübergabe

Die Ockfener Jugendgruppe war aktiv vor Ort und hat am Friedof 85 lfd. m neue Hainbuchenhecke gepflanzt. Dies sind rund 320 Pflanzen. Hierfür haben die Mitglieder viele Stunden Freizeit aufgewendet. Mittels einem Bagger mussten zuerst die 30 Jahre alten Wurzelstöcke aus dem Boden genommen werden, teilweise musste der Boden ausgetauscht werden danch konnte erst die neue Hecke gepflanzt, gedüngt und mit Mulch abgedeckt werden. Die Kosten für die Pflanzen wurden von der Jugendgruppe übernommen Auf dem Bild die Jugendgruppe bei der Übergabe an den Ortsbürgermeister.

Erst vor wenigen Monaten hatte die Jugendgruppe das alte defekte Friedhofstor durch eine neues Tor ersetzt und hierfür auch die Kosten von 2300 Euro und viele Arbeitsstunden geleistet.

Ortsbürgermeister Leo Steinmetz dankt bei der Übergabe der Ockfener Jugendgruppe recht herzlich für die Spenden und die geleisteten Arbeitsstunden im Sinne einer guten Sache zum Wohle aller Ockfener Bürgerinnen und Bürger.

Leo Steinmetz

Ortsbürgermeister

Bild: Günter Kleutsch

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Spende der Ockfener Bastel- und Strickfrauen

Vom Weihnachtsbasar übergaben die Bastel- und Strickfrauen der Ortsgemeinde einen Scheck in Höhe von 800 Euro mit der Zweckbestimmung auf dem Friedhof die Böschung zur Leichenhalle beim historischen Kreuz neu zu bepflanzen.

Dies ist nun geschehen und wir hoffen, das sich viele hieran erfreuen. Auch diese Maßnahme ist im Sinne einer guten Sache für die Dorfbevölkerung und für alle die diesen Friedhof von außerhalb besuchen. Das Friedhofskreuz steht jetzt frei und sichtbar zentral auf dem Friedhof als kleines Denkmal. An dieser Stelle nochmals ein herzliches Danke an die Bastel- und Strickfrauen aus Ockfen.

Leo Steinmetz

Ortsbürgermeister

Bild: Günter Kleutsch

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Der Reservistenclub Ockfen e.V. unterwegs

Ockfener Reservisten 2009 auf dem Reservistenmarsch

Eine Inselwanderung stand am 25. Mai auf dem Marschplan des Reservistenclub Ockfen. Als man sich am Morgen im Vereinslokal „Weinhaus Gasthauer“ traf, stand fest: „Heute geht’s zur Saarweininsel Kanzem.“

Frohen Mutes machte man sich auf den Marsch. Ca. 20 km lagen vor den Reservisten. Die erste Etappe führte zur Ockfener Domäne, wo der ersten Stopp einlegte wurde. Weiter ging´s vorbei am Bismarckturm zum Schodener Friedenskreuz. Hier wurde die Frühstückspause eingelegt. Das Schodener Friedenskreuz wurde in den 1960er Jahren von Pastor Josef Krämer aufgestellt.

Nach der ersten Stärkung führte der Marsch weiter über den Schodener Berg, vorbei an den Schützenbunkern  nach Wiltingen. Nachdem die Saar überquert war, lag der Aufstieg zum Kanzemer Sonnenberg vor den Reservisten. Nach mehreren Pausen wurde das Ziel, ein Parkplatz oberhalb des „Haus Sonnenberg“, erreicht. Abgekämpft ging es in die wohlverdiente Mittagspause. In gewohnter Weise wurden die hungrigen Reservisten von dem guten Geist „Claudia“ (wie auch schon in den letzten Jahren) mit dem Mittagessen versorgt.

Nach einer ausgiebigen Pause mit Ausruhen ging es entlang des Sonnenbergs zur Schodener Staustufe,  wo eine weitere Pause vorgesehenen war. Im Anschluss führte die Marschrute zurück nach Ockfen ins Vereinslokal Weinhaus Gasthauer, aber nicht ohne vorher noch einen Stopp auf dem Parkplatz am Saarufer einzulegen.

In geselliger Runde feierte man bis in die späten Abendstunden, bis man sich dann zur wohlverdienten Ruhe begab.

Bild: Günter Kleutsch / Weitere Bilder vom Marsch

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Bekanntmachung über die Wahlvorschläge zum Ortsbürgermeister von Ockfen

Die Wahlausschüsse der Ortsgemeinde Ockfen haben in ihren Sitzungen am 28.04.2009 folgenden Wahlvorschlag für die Wahlen am 07.06.2009 zugelassen:

a) für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ockfen

Wahlvorschlag 1:

Minn (Einzelbewerber)

Minn, Otto, 19.12.1964, deutsch, Winzermeister, Hauptstr. 1

Wahlvorschlag 2:

Steinmetz (Einzelbewerber)

Steinmetz, Leo, 07.09.1955, deutsch, Vermessungsbeamter, Auf dem Sprung 8

b) für die Wahl des Ortsgemeinderates Ockfen

Es liegen keine Wahlvorschläge vor; die Wahl wird gem. § 22 Abs.1 KWG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt.

Ockfen, 04.05.2009

Ortsgemeinde Ockfen

gez. Leo Steinmetz

Ortsbürgermeister und Wahlleiter

für die Wahl des Ortsgemeinderates

gez. Dr. Alois Etringer

1. Ortsbeigeordneter und Wahlleiter

für die Wahl des Ortsbürgermeisters

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Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat Ockfen

I.

Die Wahl zum Ortsgemeinderat Ockfen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).

II.

Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der entsprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Ortsgemeinderatsmitglieder zu wählen sind.

Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:

1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Ortsgemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).

2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Eintragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimmzettel, wie Ortsgemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 Satz 1 KWG).

3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 5 und Abs. 3 Satz 2 KWG).

III.

Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG).

Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Person ihres Vertrauens bedienen (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt.

Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).

Ockfen, den 04.05.2009

Ortsgemeinde Ockfen

gez .Leo Steinmetz

Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl des Ortsgemeinderates

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